Kreis Olpe. Im Frühjahr soll der Cannabis-Konsum legalisiert werden– das neue Gesetz scheint aber kaum umsetzbar. Vor allem Autofahrer sind stark betroffen.
Am Montagabend hat die Ampel ihre abschließende Fassung des neuen Cannabis-Gesetzes veröffentlicht. Das Gesetz umfasst die konkrete Umsetzung der umstrittenen Cannabis-Legalisierung. Dabei bleiben viele Antworten auf wichtige Fragen weiterhin aus. Vor allem für Autofahrer droht ein Gesetzes-Wirrwarr.
Viele offene Fragen bleiben bestehen
Die Ampel-Regierung hat den Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach an einigen Stellen angepasst. Am Ende stehen hauptsächlich Entschärfungen. Wer Cannabis-Pflanzen in seinen eigenen vier Wänden anbauen möchte, darf das ab nächstem Frühjahr voraussichtlich bis zu einer Menge von 50 Gramm tun. Zuvor war eine Maximalmenge von 25 Gramm vorgeschlagen worden. Wer den vorgeschriebenen Richtwert bei einer Kontrolle überschreitet, muss erst ab einer nachgewiesenen Menge von 60 Gramm juristische Konsequenzen fürchten. Im öffentlichen Raum soll für Erwachsene der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis legal werden. Einzig und allein vor Kita-Einrichtungen oder Schulen ist der Besitz und der Konsum der Droge untersagt: Statt der vorgeschlagenen 200 Meter Distanz zu einer solchen Einrichtung wurde der Mindestabstand auch hier deutlich heruntergesetzt (100 m), um Kontrollen besser durchführen zu können.
Trotz der baldigen Umsetzung des Gesetzes gibt es noch viele Fragezeichen: Was passiert etwa, wenn beim Cannabis-Anbau das gesetzlich vorgeschriebene Höchstmaß überschritten wird, ohne, dass dies für Besitzer abschätzbar ist? Und was passiert bei Autofahrern, die bei einer Drogen-Test-Verkehrskontrolle positiv getestet werden, weil sie vor einigen Wochen oder Monaten Cannabis konsumiert haben? Tatsächlich kann der Cannabis-Konsum über mehrere Wochen bei Drogen-Tests nachgewiesen werden, ohne, dass der genaue Zeitraum des Konsums bestimmt werden kann. Eine Antwort auf diese Frage gibt die Politik aktuell noch nicht – weder Ober- noch Untergrenzen wurden für den THC-Gehalt im Blut bestimmt oder angegeben.
Deutliche Anpassungen nötig
Aus der Sicht von Claudia Bucher, die in der Suchtberatung bei Caritas-AufWind Olpe tätig ist, hat das neue Gesetz deutliche Schwächen. Viele Forderungen seien nur schwer umsetzbar, so auch die Nachvollziehbarkeit von strafrechtlich relevanten Obergrenzen. „Das halte ich so oder so für extrem schwierig“, betont sie in Bezug auf die Haltung von Cannabis-Pflanzen. Aber auch für den Straßenverkehr fehle es noch an vielen Stellen: „Cannabis-Konsum ist noch über Wochen nachweisbar. Für den Verkehr müssen noch gängige Grenzen gefunden werden. Hier muss es eine Obergrenze geben“, hält sie fest.
Und auch der Präventions- und Aufklärungsgedanke käme bislang deutlich zu kurz. Gerade im Kinder- und Jugendbereich drohe aufgrund der Entkriminalisierung ein deutlicher Anstieg des Cannabis-Konsums. Bereits jetzt sei die Droge im Lebensalltag von Kindern angekommen. „Cannabis gehört zum realen Alltag an Schulen.“ Um dort entgegenzuwirken, brauche es ein frühes präventives Eingreifen. Bucher hofft, dass die Legalisierung auch positive Nebeneffekte hat, die Kriminalitätsrate deutlich sinkt und sich die vergleichbare Entwicklung zum Alkoholkonsum nicht weiter verfestigt. Sie gibt dem neuen Ansatz eine faire Chance. „Es ist eine kleine Anpassung in Richtung Realität.“