Olpe/Drolshagen. Ein 33-jähriger Olper soll laut internationalen Ermittlungen pornografische Bilder mit Kindern und Jugendlichen im Internet hochgeladen haben.

Amerikanische Ermittler stießen auf einer Internetplattform auf Nutzer von Kinder- und Jugendpornografie. Auch Deutsche waren dabei. Die Namen übermittelten sie an die zuständigen Landeskriminalämter. Eine Spur führte über das LKA Düsseldorf auch nach Drolshagen. Dort gab es im Dezember 2021 die Durchsuchung der Wohnung eines 33-Jährigen. Die Ermittler wurden fündig. Wegen Besitzes und Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten war der Olper am Mittwoch im Schöffengericht Olpe angeklagt.

Laut Anklage geht es um 15 Fälle zwischen Juli 2020 und Oktober 2021. „Der Angeklagte hat 15 Bilder auf einer Internetplattform hochgeladen und verbreitet“, so Staatsanwältin Liley. Auf den Bildern sind Mädchen unterschiedlichsten Alters zu sehen. Ursprünglich war der Fall in Olpe beim Einzelrichter angeklagt. „Nach einer rechtlichen Bewertung ist es zum Schöffengericht verlegt worden“, so Richter Matthias Witte. Grund: Ein Teil der Handlungen soll sich nach der Verschärfung des Gesetzes im Jahr 2021 abgespielt haben. Seitdem gilt die Straftat als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.

Ich habe eigentlich immer auf meinem Smartphone Pornos konsumiert und nicht auf dem PC, da ich viel unterwegs bin und das keiner sehen sollte.
Angeklagter

„Ich habe eigentlich immer auf meinem Smartphone Pornos konsumiert und nicht auf dem PC, da ich viel unterwegs bin und das keiner sehen sollte. Ein halbes Jahr vor der Durchsuchung habe ich aber wieder angefangen, über meinen PC Pornografie zu konsumieren“, sagte der Angeklagte. Es habe so ähnlich funktioniert wie über Facebook. Er habe von den Bildern Screenshots gemacht: „Das Programm hatte mir ein Freund empfohlen, mit dem ich Spiele gespielt habe. Ich ging davon aus, dass der Link ausschließlich an die Person geht, an die ich das geschickt habe. Erst nach der Durchsuchung habe ich gemerkt, dass die Bilder nicht nur auf meinem PC gespeichert waren, sondern auch in der öffentlichen Cloud sind.“

Er wolle sein Tun nicht relativieren, betonte der 33-Jährige: „Das ist der größte Fehler, den ich in meinem Leben begangen habe. Das bereue ich zutiefst. Ich möchte mich entschuldigen. Ich wusste, dass das strafbar ist. Ich weiß, dass ich das nicht rückgängig machen kann. Das kommt aber nie wieder vor.“

Er sei in psychiatrischer und psychologischer Behandlung wegen seines gestörten Verhältnisses zur Pornografie, berichtete der Olper. Verteidiger David Hippenstiel legte ein Schreiben vor, in dem ein Pyschologe bei seinem Mandanten eine depressive Anpassungsstörung und eine Pornografienutzungsstörung diagnostizierte. Richter Witte merkte an, dass diese Bescheinigung sich aber doch erst auf die Folgen nach der Durchsuchung beziehen. „Ja, das ist der Stress in Folge der ganzen Razzia“, meinte der Angeklagte. Und: „Ich möchte aufarbeiten, inwieweit es überhaupt dazu kommen konnte, dass ich in diese Bereiche abdrifte.“

„Er konnte es nicht wissen, dass das verbreitet wird. Er hat Screenshots angefertigt, die automatisch hochgeladen wurden. Ein Verbreiten liegt in subjektiver Form nicht vor“, sagte Verteidiger Hippenstiel. „Für mich war es nicht der Sinn, das hochzuladen. Ich habe die Funktion für meine Online-Spiele gebraucht. Das hat sich automatisch hochgeladen“, so der 33-Jährige. Der Polizeibeamte, der die elektronischen Geräte auswertete, konnte nicht beurteilen, ob dies möglich ist.

Verfahren ausgesetzt

„Die Frage ist, ob die Verbreitung nachweisbar ist“, brachte es Richter Witte auf den Punkt. Unbestritten ist nach dem Geständnis der Besitz. Staatsanwältin Liley wies darauf hin, dass der Angeklagte von den Bildern Screenshots angefertigt habe: „Die Frage ist, ob man auch von einem Herstellen ausgehen kann. Dies wäre strafverschärfend.“

Nach einer Beratung setzte Richter Witte das Verfahren aus: „Es ist zwingend notwendig, den Vorgang, wie die Screenshots erstellt und hochgeladen werden, zu klären. Es sollen zunächst weitere Nachermittlungen zur Frage des technischen Ablaufs der Verbreitung der Dateien getätigt werden.“ Danach wird das Verfahren im Olper Gericht neu aufgerollt.