Kreis Olpe/Sondern. Das Extreme Blobbing Jam lockt ab Donnerstag ins Strandbad Sondern. Im Blickpunkt steht jetzt die Blobbase, aber Brückensprünge sind verboten.

Wenn davon die Rede ist, dass jemand von einer Talbrücke in die Bigge oder Lister springen will, verbindet das der Laie mit grobem Leichtsinn oder schlimmstenfalls mit selbstmörderischen Absichten. Weit gefehlt - zumindest, wenn die Profi-Springer der Cologne Bombs anrücken. Denn die Truppe aus Köln versteht etwas vom Springen aus luftigen Höhen in tiefes Wasser. Geplant war am verlängerten Wochenende in Kooperation mit dem Campingplatz Vier Jahreszeiten am Sonderner Kopf ein „Extreme Blobbing Jam“ mit sogenanntem High Diving. Letzteres steht für Sprünge von der Sonderner Talbrücke in den Biggesee. Von der Blobbase am Sonderner Strandbad sollen Rekordsprünge präsentiert werden. Daran will die etwa 15-köpfige Showtruppe auch festhalten und sehenswerte Katapult-Sprünge in über 15 Meter Höhe liefern. Aus den Sprüngen von der Talbrücke wird aber nichts. Der Ruhrverband und Straßen.NRW haben den Cologne Bombs die Rote Karte gezeigt.

Blob Base an vier Tagen

Das Event „Extreme Blobbing Jam“ findet von Donnerstag, 8. Juni, bis Sonntag, 11. Juni, am Strandbad der Campinganlage Vier Jahreszeiten in Sondern statt. Eintritt wird nicht erhoben. Der Campingbetreiber stellt nur die Örtlichkeit und die Blob Base, Veranstalter sind die Cologne Bombs.

Nachdem das Springen (High Diving) von der Sonderner Talbrücke abgesagt worden ist, finden die Blob Base-Attraktionen wie folgt statt. Donnerstag: 14 bis 18 Uhr, Freitag, 16 bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Sonntag: 10 bis 14 Uhr (ohne Gewähr).

Und das, obwohl sich Tim Thesing (29) vom Vorstandstrio der „Bombs“ im Recht fühlt. Aber nicht auf Konfrontationskurs gehen will: „Unser Plan hat hohe Wellen geschlagen. Mehrere Behörden haben sich gemeldet, sogar die Polizei hat sich eingeschaltet.“ Dabei ist Thesing überzeugt, von der fast 15 Meter hohen Talbrücke springen zu dürfen. Darauf wolle er es aber nicht ankommen lassen: „Aus unserer Sicht hätte es keine Gefährdung gegeben, das Wasser ist an der Stelle, von der wir springen wollten, megatief, sicherlich über 30 Meter.“ Springer des Vereins „Cologne Bombs“ (rund 100 Mitglieder) seien früher bereits von der Talbrücke gesprungen, ohne Probleme. Rechtlich betrachtet, ist Thesing sicher, sei das Springen von einer Brücke nicht illegal: „Es wird nur nicht gerne gesehen, weil es nicht irgendwelche Schwachköpfe nachmachen sollen.“ Thesing verweist darauf, er sei gelernter Turm- und Klippenspringer, also austrainierter Leistungssportler: „Ich war vergangene Woche noch in Florida und bin bei einem World Cup aus 27 Metern Höhe gesprungen.“ Nächste Woche springe er am Eiffelturm direkt in die Seine.

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Die Blobbase am Strandbad Sonderner Kopf wartet auf die Extreme Blobbing Jam.
Die Blobbase am Strandbad Sonderner Kopf wartet auf die Extreme Blobbing Jam.

Thesing verspricht den Zuschauern in Sondern auch ohne die Sprünge von der Brücke sehenswerte Stunts von der Blob Base: „Wir werden unsere Leute bis zu 15 Meter in die Höhe katapultieren. Also genau so hoch, als ob wir von der Brücke springen würden.“ Für die Zukunft will er auf frühere Kommunikation und Aufklärung setzen: „Ich möchte die Behörden vor Ort davon überzeugen, dass das ein sicherer Sport ist.“ Er hoffe, mit seiner 15-köpfigen Truppe zu einem späteren Zeitpunkt noch mal wiederkommen zu dürfen, dann mit Zustimmung von Straßen.NRW, Ruhrverband und Stadt: „Ich möchte niemanden provozieren, aber mit den Beteiligten sprechen, unter welchen Auflagen wir es in Zukunft einmal an der Bigge machen dürfen.“

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Ralf Stötzel, Leiter des Talsperrenbetriebs Süd beim Ruhrverband, ist überzeugt, dass eine solche Veranstaltung genehmigungspflichtig sei: „Es darf ja auch niemand auf ein fremdes Grundstück gehen und sagen: Ich springe jetzt vom Baum runter. In diesem Fall hier müssen die Cologne Bombs den Eigentümer der Brücke fragen, also Straßen.NRW.“ Und auch der Ruhrverband müsse eingeschaltet werden, weil die Springer eben in der Biggetalsperre landen würden, die dem Ruhrverband gehöre. Das gelte auch für das benachbarte Grundstück. „Zudem ist es ein Trugschluss, dass in der Biggetalsperre überall gebadet werden darf. Das ist nur an ausgewiesenen Badestellen erlaubt.“ Die Fläche unterhalb der Sonderner Talbrücke sei das aber nicht.

Ein weiterer Hinderungsgrund betreffe die Sicherheit des Straßenverkehrs. Denn Autofahrer würden sicherlich abgelenkt, wenn plötzlich Leute von der Talbrücke springen würden. Das müsse aber gesondert von Straßen.NRW geklärt werden.

Stötzel zeigte dennoch Verständnis für die Kölner Brückenspringer. Sie müssten sich nur frühzeitig an die Behörden wenden und mitteilen, was sie wo vorhätten: „Dann können wir das vernünftig prüfen.“ Ein Problem sehe er darin, dass solche Attraktionen Laien zur Nachahmung anregen könnten.