Olpe/Attendorn. Ein 43-Jähriger ist wegen eines räuberischen Diebstahls im Lidl in Attendorn angeklagt. Er hat schon 29 Vorstrafen.
Aus der Zelle wurde der 43-Jährige von zwei Justizbeamten in den Saal im Olper Amtsgericht geführt. Er verbüßt derzeit eine sechsmonatige Freiheitsstrafe in der JVA Attendorn. Die kriminelle Karriere des Mannes ist lang. Er hat sage und schreibe 29 Vorstrafen. Jetzt kam eine weitere dazu. Dabei ging es um einen räuberischen Diebstahl im Lidl-Markt in Attendorn. Die Beute: zwei Dosen Bier im Wert von 2,08 Euro.
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Rückblende. Um 20.20 Uhr hatte sich der 43-Jährige am 10. Februar 2022 die beiden Getränkedosen in die Jacke gesteckt. Eine weitere Dose legte er aufs Kassenband und zahlte sie. Als er das Geschäft verlassen wollte, stellte ihn eine Mitarbeiterin, die den Diebstahl zuvor beobachtet hatte, zur Rede. Da trat er ihr in den Bauch. Danach schlug er eine Kundin, die sich ihm in den Weg gestellt hatte, gegen den Kopf.
„Das steht ja da schwarz auf weiß“, räumte der Angeklagte die Vorwürfe in der Anklage ein. Und: „Ich habe halt Alkohol getrunken, dadurch ist die Tat entstanden. Ich war im Rausch, das ist nur noch im Dunkeln in meiner Erinnerung. Ich entschuldige mich bei den Frauen, die ich körperlich angegriffen habe. Ich entschuldige mich auch bei der Polizei, dass sie wegen so einer Lappalie kommen musste und bei allen anderen Beteiligten.“
Zwei Promille
Der Mann, der vor seiner Inhaftierung in einer städtischen Unterkunft in Attendorn lebte und schon seit Jahren arbeitslos ist, zeigte Einsicht: „Ich schäme mich. Ich bin nicht mehr 12, sondern 43.“ Bei der Tat hatte er zwei Promille Alkohol im Blut.
Sie habe kurz vor Feierabend mit der Putzmaschine sauber gemacht, so die Mitarbeiterin: „Ich habe gesehen, wie er die Bierdosen einsteckte.“ Als er die Kasse ohne zu zahlen passiert hatte, habe sie ihn aufgefordert, die Dosen herauszurücken: „Er hat sich geweigert und machte einen Aufstand. Dann trat er mich in den Bauch. Das hat mich schon sehr mitgenommen, ich war ein paar Wochen krankgeschrieben.“
Wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung forderte der Staatsanwalt eine Gesamtstrafe von einem Jahr Haft, in der auch ein Urteil über sechs Monate Freiheitsstrafe des Amtsgerichtes Olpe vom 28. Oktober 2022 einbezogen ist.
Damals ging es um eine Trunkenheitsfahrt. Mit 2,14 Promille Alkohol im Blut war der Mann am 6. Januar 2022 mit dem Fahrrad über die Alte Handelsstraße in Neu Listernohl gefahren. Zudem kam es einen Tag später zu einer Beleidigung und Bedrohung im Netto-Markt in Finnentrop. Als ihn dort eine Mitarbeiterin aufforderte, einen Mundschutz zu tragen, legte er ihr diesen und ein benutztes Taschentuch auf den Kopf und beschimpfte sie als Schlampe. Schließlich sagte er: „Ich hole jetzt mein Jagdmesser und steche dich ab.“
Verteidiger Martin Tillmann meinte, dass es sich nicht um einen räuberischen, sondern nur um einen einfachen Diebstahl handele. Der Angeklagte habe die Dosen aufs Band gelegt. Die Höhe der Strafe stellte Tillmann ins Ermessen des Gerichtes. Richter Matthias Witte schloss sich dem Antrag des Staatsanwaltes an. „Sie sollten die Dosen herausgeben und haben zugetreten“, sagte der Richter.
Keine Bewährung
Wegen der starken Alkoholisierung handele es sich um einen minderschweren Fall. Der Gesetzgeber sieht hier eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Eine Aussetzung zur Bewährung komme sicherlich nicht mehr in Betracht, so der Richter. Der 43-Jährige habe großes Glück gehabt, dass keine größeren Verletzungen entstanden seien.
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Zum Angeklagten meinte Witte abschließend: „Sie haben schon mehrere Jahre in Justizvollzugsanstalten verbracht. Es hat aber nicht dazu geführt, dass Sie sich verändert haben. Es ist immer wieder das gleiche Muster. Ich habe aber die Hoffnung, dass Sie sich das endlich mal als Warnung dienen lassen.“