Arnsberg/Attendorn. Nach einem folgenschweren Fehler bei der Kommunalwahl hatte die CDU gegen die Wiederholung der Wahl geklagt. Jetzt hat das Gericht entschieden.
Die Stadtratswahl in Attendorn muss nicht wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat am Freitag einer entsprechenden Klage des CDU-Kreisverbands Olpe stattgegeben. Wie berichtet, hatten im Wahlbezirk 2 bei der vergangenen Kommunalwahl 57 Wählerinnen und Wähler nur drei von vier Wahlzetteln ausgehändigt bekommen und daher zunächst keine Stimme für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung abgeben können, sondern nur für die Wahlen des Landrats, des Kreistags und des Bürgermeisters. Nach dem Auffallen dieses Fehlers hatte die Stadtverwaltung 52 der 57 Betroffenen zum erneuten Gang ins Wahllokal bewegen können. Von den fünf übrigen war einer nicht persönlich angetroffen worden, vier hatten erklärt, auf die Wahl zu verzichten.
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Das Pikante: Hätten mindestens drei der fünf ihre Stimme für die Grünen abgegeben, so wäre der CDU ein Sitz im Rat abhandengekommen, die Grünen hätten einen dazugewonnen. Weil der Landrat als Aufsichtsbehörde die Wahl angefochten hat, hatte der Stadtrat gegen die Empfehlung von Bürgermeister Christian Pospischil (SPD) mehrheitlich eine Wiederholung der Wahl beschlossen, was der CDU-Kreisverband angefochten hatte. Nun muss aufgrund des Urteils der Rat seinen Beschluss aufheben und die Wahl akzeptieren.
Das Gericht begründete sein Urteil mit der Tatsache, dass die Grünen in ihrem besten Stimmbezirk knapp unter 20 Prozent erreicht hatten und es daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht dazu gekommen wäre, dass von den fünf Stimmen drei oder mehr an die Grünen gegangen wären – insbesondere aufgrund der Tatsache, dass vier der fünf Wählerinnen und Wähler Kenntnis von der Möglichkeit zur Nachwahl hatten und letztlich nur eine einzige Stimme möglicherweise unbewusst auf der Strecke geblieben sei. Somit liege zwar unstrittig ein Wahlfehler vor, dieser sei aber nicht mandatsrelevant, so die Vorsitzende der Kammer, Richterin Silke Camen.
Das Gericht ließ Christoph Hesse und Christof Schneider von der Stadtverwaltung die Ereignisse detailliert schildern. Die schnelle Reaktion der Verwaltung und die Entscheidung, die 57 betroffenen Wählerinnen und Wähler umgehend aufzusuchen und zu informieren, stießen bei der Kammer auf Lob. Schneider erinnerte sich: „Das war nicht leicht, es war gutes Wetter, viele waren nicht zu Hause, wir hatten einige Kollegen zusammengerufen, die fuhren raus zu den Wohnanschriften.“ Nur ein einziger sei nicht persönlich erreicht worden, „er schlief, weil er Schichtdienst hatte, die Eltern wollten ihn nicht wecken, aber rechtzeitig informieren.“ Hesse: „In 40 Jahren habe ich so einen Fall noch nicht erlebt. Als ich hörte, wir haben von den 57 so viele erreicht, das konnte ich fast nicht glauben.“ Auf Anregung des Gerichts wird nun die Stadt verpflichtet, die Wahl vom 13. September 2020 im Wahlbezirk 2 für gültig zu erklären. CDU-Kreisvorsitzender Jochen Ritter: „Das Gericht hat die Sichtweise der CDU bestätigt: die Zusammensetzung des Rates ist so, wie sie die Kommunalwahl im Herbst 2020 ergeben hat, in Ordnung. Diese Gewissheit hätte man auch eher haben können, wenn die SPD seinerzeit ihrem Bürgermeister gefolgt wäre.“ Die Entscheidung erspare den Attendornerinnen und Attendornern einen weiteren Urnengang mit einem „aus der Zeit gefallenen“ Ergebnis. Nun gelte die Devise „abhaken und nach vorn gucken“.