Kirchhundem. Die bisherige Windkraftplanung der Gemeinde ist gescheitert. CDU-Fraktionschef Michael Färber stellt die neue Marschroute vor.
Die energiepolitischen und besonders die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Windkraftplanung haben sich auch in Kirchhundem komplett verändert. Der Plan, mit der Ausweisung bestimmter Vorrangzonen für die Windenergie das Heft des Handelns in der Hand zu behalten, ist gescheitert. Wie geht´s nun weiter. Die Redaktion sprach mit Michael Färber, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat.
Die Planungsabsichten der Gemeinde wurden von der Realität und der Ampelkoalition in Berlin über den Haufen geworfen. Sieht die CDU als Mehrheitsfraktion noch irgendeine Chance, die kommunale Planungshoheit ein Stück weit zu erhalten?
Michael Färber: Nein, uns bleibt nur der Weg, die gefassten Beschlüsse aufzuheben und die Ausweisung von weiteren Vorrangzonen einzustellen, so wie es Bürgermeister Jarosz dem Rat für die Sitzung am 27. Oktober vorgeschlagen hat. Der Flächennutzungsplan ist zukünftig kein Steuerungsinstrument mehr für die Ausweisung von Windkraftanlagen. Die Kommunalplanung wird durch die Landesplanung und durch die Regionalplanung bei der Bezirksregierung ersetzt.
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Was heißt das konkret? Was sollte die Gemeinde jetzt tun, den Kopf in den Sand stecken und einfach abwarten?
Wenn uns schon die Steuerungsmöglichkeit genommen wird, dann sollte sich die Gemeinde mit aller Kraft dafür einsetzen und die Ziele verfolgen, dass der Mensch als Schutzgut in den anstehenden Planungs- und Genehmigungsprozessen weiterhin Berücksichtigung findet. Außerdem sollten die Vorteile von Windenergieanlagen in der Region verbleiben, so dass die Wertschöpfung vor Ort bleibt und das erwirtschaftete Kapital nicht in andere Regionen abfließt.
Wie wollen Sie das erreichen, wie bekommen Sie da jetzt noch einen Fuß in die Tür?
Das erreichen wir am ehestens in der Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen und dem Kreis Olpe und durch Bürgerwindparks. Die CDU-Fraktion hat sich daher in der Fraktionssitzung am 8. September einstimmig für die Beteiligung der Gemeinde an der Erneuerbare Energien Beteiligungs- und Entwicklungsgesellschaft GmbH des Kreises ausgesprochen.
Nun liegt ja bekanntlich ein Genehmigungsantrag für die Errichtung von 10 Windrädern bei Heinsberg im Kreishaus vor. Der Gemeinderat hat den Bau der Windräder bisher blockiert, weil sie einen Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufstellen wollte. Das Argument fällt jetzt weg. Was nun?
Wenn der Rat am 27. Oktober den am 17. Dezember 2020 gefassten Aufstellungsbeschluss für einen „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ zurücknimmt, dann wird dem Antrag der Gemeinde auf Zurückstellung des Bürgerwindparks Rothaarwind II mit Errichtung von 10 Windenergieanlagen die Grundlage entzogen. Daher ist es konsequent und richtig, in der kommenden Ratssitzung auch zu beschließen, den Rückstellungsantrag zurückzunehmen. Das gilt dann ebenso für den gestellten Antrag auf Zurückstellung der Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Bereich Albaum/Brachthausen.
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Der Gemeinderat hatte dem Bürgerwindpark Rothaarwind II auch das Einvernehmen versagt. Dieser Beschluss ist jetzt auch obsolet, oder?
Da der geplante Bürgerwindpark Rothaarwind II in vollem Umfang den Kriterien der bisherigen Planung für die Ausweisung weiterer Vorrangzonen entspricht und nur durch den Bürgerwindpark das Ziel des Verbleibs der Wertschöpfung vor Ort erreicht werden kann, wird die CDU-Fraktion Kirchhundem für die Ratssitzung am 27. Oktober beantragen, auch den Beschluss über das versagte Einvernehmen aufzuheben.
Ist diese Kehrtwende der CDU-Position um 180 Grad nicht eine herzliche Einladung an alle Windkraftunternehmen, in der wald- und windreichen Gemeinde Kirchhundem weitere Genehmigungsanträge für Windräder zu stellen? Wo soll das noch hinführen?
Erstens ist es keine Kehrtwende, sondern die folgerichtige Konsequenz aus den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, zweitens sind schon seit vielen Jahren Projektierer in der Gemeinde unterwegs, so dass ohnehin mit weiteren Anträgen zu rechnen sein wird. Drittens sind Windenergieanlagen auch noch zu genehmigen - und dabei sind der Schutz des Menschen, Artenschutz und Abstandsregeln zu beachten.