Kreis Olpe. Die Gebühren beim Tierarzt werden angehoben. Für die meisten Tierärzte im Kreis Olpe ist das lange überfällig. Dr. Georg Klünker klärt auf.

Der Bundesrat hat im September der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zugestimmt. Diese tritt am 22. November in Kraft. Im Schnitt erhöhen sich die Behandlungskosten um 20 Prozent. Bei manchen Positionen fällt die Kostensteigerung drastisch aus, eine Impfung von Hund oder Katze kostet statt 5,77 bald 11,50 Euro. Eine Allgemeinuntersuchung einer Katze kostet künftig 23,62 statt 8,98 Euro.

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Für die Bundestierärztekammer ist die Anpassung lange überfällig und entspreche noch nicht einmal dem Inflationsausgleich. Und die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, seien in der neuen GOT noch nicht einmal berücksichtigt.

Dr. Georg Klünker, seit 40 Jahren Tiermediziner ist Grevenbrück, sieht das genauso. Er glaubt nicht, dass die neue Gebührenordnung im Kreis Olpe für viel Wirbel sorgen wird. Er sei bisher von keinem seiner Kunden darauf angesprochen worden.

„Es handelt sich zwar um eine Preiserhöhung, die dem Kunden saftig erscheinen mag. Es sind rund 20 Prozent, aber seit 2012, also zehn Jahre lang, hat sich hier nichts mehr getan“, so Dr. Klünker. Die GOT sei zudem eine Vorschrift, an die sich alle Tierärzte halten müssten. „Das ist Gesetz und nicht von den Tierärzten willkürlich gemacht“, betont der Tiermediziner. Ohne die Erhöhung sei „eine verantwortungsvolle und gute Tiermedizin nicht mehr zu gewährleisten.“

Denn auch die technische Ausstattung sei teurer geworden. „Wir können uns kein Ultraschallgerät mehr dahin stellen wie noch vor 10 Jahren.“ Die Kunden, also die Tierhalter, würden heute auch ganz andere Ansprüche stellen. „Bei den Vorstellungen, wie behandelt werden soll, nähern wir uns teilweise dem Humanmedizinischen Sektor“, so der Tierarzt.

In der Gebührenordnung für Tierärzte sind alle einzelnen Positionen einer Behandlung von A bis Z in einer Tabelle mit Kosten aufgelistet, genau wie in der Gebührenordnung für Ärzte in der Humanmedizin. „Das summiert sich dann. Es fängt an mit einer Allgemeinuntersuchung, dann mit der eingehenden Untersuchung bestimmter Organsysteme, Blutprobenentnahmen, Injektionen und so weiter. Das ist wie ein kleines Buch“, so Klünker.

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Bei der Abrechnung kann die Tierarztpraxis den einfachen, zweifachen oder sogar den dreifachen Kostensatz berechnen. „Der einfache Satz darf dabei nicht unterschritten werden, der dreifache Satz muss vorher mit dem Kunden abgesprochen werden“, so Georg Klünker. Nach dem einfachen Satz der alten Gebührenordnung werde im Kreis Olpe aber schon lange nicht mehr abgerechnet, ist Klünker überzeugt. „Wir liegen hier bei uns beim 1,6 oder 1,7-fachen Satz der alten GOT, denn alles andere wäre völlig unwirtschaftlich.“

Welcher Kostenfaktor angesetzt wird, hängt vom Aufwand einer Behandlung ab. „Wir hatten heute einen Fall mit extremen Zeitaufwand. Dann kann man entsprechend sagen, wir benötigen dafür den zweifachen oder zweieinhalbfachen Satz“, erklärt Klünker. Der dreifache Satz werde aber nur in Tierkliniken berechnet. „Ich glaube nicht, dass das hier bei uns jemand dreifach abrechnet. Keine Praxis im Kreis Olpe arbeitet im Klinikbereich.“