Lennestadt. Wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter (13) hatte das Landgericht Siegen einen Lennestädter zu drei Jahren Haft verurteilt.
Am 5. September hatte die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichtes Siegen einen 44-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter (13) zu drei Jahren Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Lennestädter Revision beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegt. Dies bestätigte Franziska Heerwig, Pressesprecherin am Siegener Landgericht, auf Anfrage unserer Redaktion.
Zunächst hatte das Olper Schöffengericht den 44-Jährigen am 14. Januar 2022 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Kammer in Siegen hatte das Olper Urteil in zweiter Instanz auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben und den Lennestädter wegen einer Vergewaltigung und zwei Fällen des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu drei Jahren Haft verurteilt. Hintergrund: Die Taten geschahen als die Mutter Nachtdienst hatte und der Stiefvater auf das Kind aufpassen sollte. Die Berufung des Angeklagten, die auf eine Bewährungsstrafe gezielt hatte, hatte die Kammer zurückgewiesen.
Prüfung auf Rechtsfehler
Eine Sozialarbeiterin hatte in der Berufungsverhandlung berichtet, dass der Lennestädter in einem Gespräch beim Jugendamt im Olper Kreishaus behauptet habe, dass er von seiner Stieftochter verführt worden sei. Sie habe ihn dazu aufgefordert. Sie sei nur auf dem Papier 13 und für ihn eine erwachsene Frau. Er habe sich als Opfer gesehen und gesagt, dass er sexuell genötigt worden sei, so die Sozialarbeiterin.
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Nun wird also das Oberlandesgericht in Hamm entscheiden. „Das Revisionsgericht wird das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Eine Verhandlung in der Sache gibt es nicht“, so Gerichtssprecherin Franziska Heerwig.