Olpe/Lennestadt. Das Olper Gericht verurteilt einen Mann zu einer Strafe ohne Bewährung. Er soll in Lennestadt eine 13-jährige sexuell missbraucht haben.

Es war der schlimme Verdacht einer Mutter. Sie vermutete, dass ihr Ehemann ihre 13-jährige Tochter in der gemeinsamen Wohnung in Lennestadt sexuell missbraucht hat. Und der Verdacht erhärtete sich, als die Frau ihn am 17. März vergangenen Jahres zur Rede stellte: „Er hat gesagt, sie habe ihm angeboten, dass er, wenn er ihr Geld gebe, an ihr rumfummeln darf. Ich habe geschrien und ihm gesagt, dass er seine Sachen packen und verschwinden soll.“

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern saß der Lennestädter am Freitag auf der Anklagebank im Olper Schöffengericht. Laut Anklage kam es zu drei Fällen im Februar/März 2021 im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Büro. „Er fasste ihr unter den Pyjama und streichelte sie. Er sagte zu ihr, dass sie sich nicht so anstellen solle“, so Staatsanwältin Stöcker in der Anklage.

Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Dafür redete die Mutter im Gerichtssaal: „Er hat zu mir gesagt: Bitte gib mir noch eine Chance. Es tut mir leid, ich mache auch eine Therapie. Er sagte, dass es auch nicht so schlimm und nur zweimal gewesen sei. Ich habe nur gesagt, dass er verschwinden soll.“ Später habe sie dann mit ihrer Tochter gesprochen: „Sie brach in Tränen aus und war völlig aufgelöst. Sie sagte: Er hat mich oben und unten angefasst.“

Teure Geschenke

Die Frau berichtete, dass sie bereits Ende 2020 eine Verhaltensänderung bei ihrer Tochter bemerkt habe: „Er versuchte sie immer mitzunehmen und gab ihr teure Geschenke. Er hat ihr hinter meinem Rücken Zigaretten gekauft. Er drängte mich dazu, dass sie zum Frauenart gehen und die Pille bekommen solle. Ich hatte ein seltsames Gefühl.“

Am Ende der Beweisaufnahme räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger doch noch ein, seine Stieftochter dreimal angefasst zu haben. „Das war aber nicht mir Gewalt und Zwang. Es war ein krasser Einschnitt für die Familie. Das bedauert er“, so Anwalt Sasse im Namen des Angeklagten, der selbst während des gesamten Prozesses schwieg. Insgesamt fünfmal ist der Mann vorbestraft wegen Handels mit Betäubungsmitteln, fahrlässiger Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betruges und Vortäuschens einer Straftat.

Das Mädchen war unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin gehört worden. Auch die Plädoyers fanden nicht-öffentlich statt. Nach Informationen unserer Redaktion forderte Staatsanwältin Stöcker zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe und Anwalt Jan-Robin Heuel als Vertreter der Nebenklage zwei Jahre und vier Monate, jeweils ohne Bewährung. Verteidiger Christian Sasse plädierte für eineinhalb Jahre zur Bewährung.

Das Urteil: zwei Jahre, allerdings ohne Bewährung. Der Angeklagte sei überführt, so Richter Richard Sondermann. Zugunsten des Angeklagten habe das Gericht sein Geständnis gewertet: „In Bezug auf die Hauptverhandlung hat das aber keinen besonderen Wert. Die Aussage ist der Geschädigten nicht erspart geblieben.“

Vertrauensverhältnis ausgenutzt

Zudem habe der Lennestädter das Vertrauensverhältnis innerhalb der Familie nachhaltig ausgenutzt, um die Straftaten zu begehen, so der Richter: „Er hat doch erhebliche Folgen für die Geschädigte herbeigeführt.“

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Für eine Bewährung müssen bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr besondere Umstände in der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten vorliegen. Dies sei aber nicht der Fall, betonte Richter Sondermann: „Es waren doch sehr intensive Übergriffe. Er hat den Schutzbereich der Wohnung ausgenutzt. Er hat auch immer wieder Straftaten begangen, wenn auch keine gravierenden.“