Olpe. Wegen eines illegalen Autorennens stand ein Mann in Olpe vor Gericht. Er hatte keinen Führerschein.

Es geschah an Heiligabend vergangenen Jahres. Um 1 Uhr nachts gab es in der Bruchstraße in Olpe eine halsbrecherische Verfolgungsjagd. Dafür war ein 33-Jähriger am Montag wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Olper Amtsgericht angeklagt. Zudem hatte er keinen Führerschein.

Amtsanwältin Heinrich sprach von verkehrsgefährdendem und rücksichtslosen Verhalten. Wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes hatten Polizeibeamte den 33-Jährigen in der Baustelle angehalten. Doch dieser wendete plötzlich seinen BMW entgegen der Einbahnstraße und brauste stadtauswärts davon. Die Polizeibeamten nahmen die Verfolgung auf. Allerdings ohne Erfolg. „Der Angeklagte hängte den Streifenwagen, der bis zu 100 Stundenkilometer schnell fuhr, ab. Er versuchte, eine maximale Geschwindigkeit zu erreichen“, so die Amtsanwältin in der Anklage.

„Die Anklage ist korrekt. Das räumt mein Mandant an“, teilte Verteidiger Dr. Graf mit. Die persönliche Situation des Angeklagten sei an Heiligabend 2021 sehr angespannt gewesen. Mit seiner Verlobten habe er über einen Kinderwunsch diskutiert. „Er hatte einen Bekannten nach Hause gebracht. Er wusste, dass er, wenn er erwischt wird, ein massives Problem bei der Bundeswehr hat. Er bereut es sehr“, sagte Dr. Graf.

13 Jahre bei Bundeswehr

Seit 13 Jahren sei der 33-jährige Oberfeldwebel als Fallschirmjäger bei der Bundeswehr, so der Verteidiger weiter: „Er möchte in die Offizierslaufbahn. Das wäre ihm bei einer Verurteilung verwehrt. Deshalb möchten wir eine Einstellung.“

Er habe sich für 12 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet und dies noch einmal um zwei Jahre verlängert, berichtete der in einer Kaserne bei Köln tätige Oberfeldwebel. Vor Gericht zeigte sich der nervös und angespannt wirkende Angeklagte einsichtig und antwortete auf alle Fragen des Richters und der Amtsanwältin, fast wie auf dem Kasernenhof, mit einem kurzen „Jawoll“.

Mit Zustimmung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, des Angeklagten und des Verteidigers stellte Richter Richard Sondermann das Verfahren gegen folgende Auflagen vorläufig ein: Der Angeklagte muss 2000 Euro Geldbuße in fünf Raten an den Verein Hospiz zur Heiligen Elisabeth in Lennestadt zahlen. Zudem muss er innerhalb von fünf Monaten beim Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Unna ein Fahreignungsseminar beginnen.

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„Wenn er diese Auflagen vollständig erfüllt, beabsichtigt das Gericht, das Verfahren auf Kosten der Landeskasse endgültig einzustellen. Der Angeklagte zahlt seine eigenen Auslagen“, so Sondermann. Zur Frage des Richters, ob diese Einstellung akzeptabel sei, meinte Verteidiger Dr. Graf: „Ja, absolut.“ Und vom angeklagten Oberfeldwebel gab es abschließend noch einmal ein „Jawoll“