Olpe. Sabrina Lange muss sich wegen Betruges verantworten. Vor dem Amtsgericht Olpe gibt sie Einblicke in ihre Leben: „Ich bin kein Luxusweibchen.“
Sabrina Lange (55) liebt es immer noch im Rampenlicht zu stehen. So hatte der Ex-Big-Brother Star kein Problem damit, sich nach dem Prozess im Olper Amtsgericht ablichten zu lassen. Auch in der Verhandlung sprach die kölsche Frohnatur von sich als Person der Öffentlichkeit. Zuletzt war sie mit ihrem Lebensgefährten, Thomas Graf von Luxburg, im Jahr 2019 beim RTL-Format „Sommerhaus der Stars“ zu sehen gewesen. Im Olper Gericht waren sie und ihr Freund am 27. September vergangenen Jahres wegen Betruges zu jeweils 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Am Montag saß die in Attendorn lebende 55-Jährige hier erneut auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Subventionsbetrug.
Laut Anklage sollte sie am 21. April 2020 einen Antrag auf Bewilligung von Corona-Soforthilfen des Landes gestellt haben. „Der Angeklagten wurden am 30. April 2020 auf ihr Konto 9000 Euro überwiesen. Sie hatte aber einen Liquiditätsengpass. Ihr war bei Antragstellung bewusst, dass ihre Angaben nicht richtig waren und sie keinen Anspruch hatte“, so Staatsanwältin Maria Siebel in der Anklage.
„Hallo erstmal“, sagte Sabrina Lange, die dann ausführlich zu den Vorwürfen Stellung nahm. Sie habe den Antrag per Internet gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten nach bestem Wissen ausgefüllt. Sie habe noch nie Arbeitslosenhilfe oder Hartz IV bekommen, betonte die 55-Jährige: „Ich war zu stolz. Jetzt habe ich das erste Mal eine Hilfe beantragt. Es war mir wirklich nicht bewusst, dass ich nicht berechtigt war.“ Dabei räumte die Kölnerin aber ein: „Klar, ich hätte nicht sagen dürfen, dass ich keine Schulden habe.“
Forderungen vom Finanzamt
„Sie dürfen Schulden haben, aber sie müssen sie nur bedienen können“, erläuterte Richterin Stephanie Scheepers. Und das konnte der frühere Big-Brother-Star eben nicht. Allein beim Finanzamt Olpe gibt es Forderungen von 7849 Euro gegen sie.
Sie habe 2019 erfolgreich das „Sommerhaus der Stars“ gemacht und sehr viel Geld damit verdient. Mit der Gage von 36.000 Euro habe sie Schulden reduziert, erzählte die ehemalige Dachdeckermeisterin: „Mir wurde ein neues Leben geschenkt. Die Kanzlei hat alles geregelt. Ich habe gedacht, ich bin liquide.“ Und: „Ich bin kein Luxusweibchen. Ich bin vom Bau. Ich brauche nicht viel. Ich habe schon Treppenhäuser geputzt. Ich bin mir für nichts zu schade. Ich wollte nichts Böses tun. Ich habe auch nicht jeden Job im Fernsehen angenommen. Ich war total geschockt, als ich erfahren habe, dass ich vor Gericht stehe. Ich schäme mich, das tut mir in der Seele weh.“
Die Pandemie habe sie aber zurückgeworfen, berichtete Sabrina Lange. „Sie hatte zwei Standbeine, Entertainment und Trash TV und Verkaufsstände auf Märkten. Das fiel total weg, da hat sie versucht, ein anderes Produkt zu finden“, sagte Verteidiger Lothar Huschbeck. Von den 9000 Euro Coronahilfen habe sie einen Automaten und zwei Nähmaschinen gekauft, berichtete Sabrina Lange: „Ich hatte die Möglichkeit, an Masken zu kommen. Ich hatte die Idee, Masken in Automaten zu verkaufen. Ich habe gedacht, dass ich später in den Automaten dann auch meine Uhren verkaufen kann und sie auf Campingplätzen aufstelle.“
Richterin Stephanie Scheepers räumte ein, dass es leichtfertiges Handeln gewesen sei: „Die Corona-Hilfen waren zweckgebunden, um laufende Kosten zu decken. Sie haben aber einen neuen Weg eingeleitet. Sie hätten die Automaten und Nähmaschinen nicht kaufen dürfen.“ Zur Frage von Staatsanwältin Siebel, ob sie das Geld denn zurückgezahlt habe, meinte Sabrina Lange: „Das wird jetzt passieren. Die Automaten stehen zum Verkauf.“
1000 Euro an Kinderhospiz
Richterin Scheepers stellte eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße in Aussicht. Frage sei nur, ob das finanziell auch funktioniere. „Das bekomme ich hin“, versicherte Verteidiger Huschbeck. Sie mache derzeit ein Volontariat bei einem Verlag, eine Anstellung sei dort sicher: „Meine Stimme ist recht bekannt.“ Und der Verteidiger ergänzte: „Ich denke da ein bisschen größer. Wir haben noch verschiedene Fernsehformate vor der Brust.“
Richterin Scheepers beschloss die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 1000 Euro Geldbuße innerhalb von sechs Monaten. In dieser Zeit müssen auch die 9000 Euro Coronahilfen an die Bezirksregierung Arnsberg zurückgezahlt werden. Die 1000 Euro müsse sie ans Kinderhospiz „Balthasar“ in Olpe zahlen, so die Richterin zur Angeklagten. „Soll ich da arbeiten?“, fragte Sabrina Lange. „Nein, dahin sollen sie das Geld bezahlen“, sagte Stephanie Scheepers.