Attendorn. Im Fall des Rechtsradikalen aus Attendorn, der sich in die Luft sprengte, kommen mehr pikante Details ans Tageslicht. Was wir bisher wissen.

Gegen den 69-jährigen Mann aus Attendorn, der sich am Donnerstag in die Luft gesprengt hat, liefen offenbar schon seit zwei Jahren Ermittlungen im Hintergrund. Das teilte Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss von der Staatsanwaltschaft Siegen nun auf Anfrage unserer Redaktion mit. Der frühere Oberfeldwebel stand unter Verdacht, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben.

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Am Mittwoch stellten Beamten des Hagener Staatsschutzes eine Vielzahl von Waffen und Munition auf dem Grundstück des 69-Jährigen sicher. Trotz der großangelegten Durchsuchungsaktion verfügte der Attendorner aber offenbar über einen Sprengkörper, mit dem er am Donnerstag Suizid beging. Unsicher ist bislang, ob sich der Sprengkörper auf dem Gelände befand oder ob er womöglich im angrenzenden Wald versteckt worden war. „Bei der Durchsuchung des Geländes kamen sowohl Sprengstoffspürhunde als auch Metalldetektoren zum Einsatz“, so von Grotthuss. Diese Detektoren können laut Aussage der Polizei bis zu einer Bodentiefe von 80 Zentimetern auffällige, metallische Gegenstände anzeigen. Hinweise auf Sprengkörper konnten bei der Durchsuchung jedoch nicht gefunden werden. „Das heißt, dass der Sprengkörper entweder so gut vergraben war, dass selbst der Metalldetektor diesen nicht entdeckt hat, oder, dass der Sprengkörper sich gar nicht auf dem Gelände befand“, erklärt von Grotthuss.

Gericht sah keine Anzeichen für suizidale Tendenzen

Laut Staatsanwaltschaft gab es keine Anzeichen, dass der Attendorner psychisch labil gewesen sei. „Im Gegenteil: In den vergangenen zwei Jahren, in denen er unter Beobachtung stand, fiel er eher mit verbalen Aggressionen auf“, betont von Grotthuss.

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Der zuständige Haftrichter des Amtsgerichts Olpe erließ am Mittwoch einen Haftbefehl, dieser wurde gegen Meldeauflagen jedoch am Mittwochabend außer Vollzug gesetzt. Der Richter habe, so Grotthuss im Gespräch mit unserer Redaktion, bei der Vorführung keine Anzeichen für suizidale Tendenzen oder eine psychische Erkrankung erkannt. Das Gericht sei der Auffassung gewesen, dass eine Meldepflicht ausreiche. Diese sollte sicherstellen, dass sich der Attendorner dem auf ihn zukommenden Verfahren stellen werde.

„Die Durchsuchung und die vorläufige Festnahme waren das Ergebnis jahrelanger Arbeit – hier hat der Staatsschutz akribisch ermittelt. Die neuerlichen Funde belegen, dass wir es mit einem potentiell hochgefährlichen Rechtsextremisten zu tun hatten. Leider hat er sich auf schreckliche Weise selbst der Strafverfolgung entzogen“, kommentierte NRW-Minister Herbert Reuel (CDU) im Gespräch mit der WESTFALENPOST.

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Der Attendorner musste sich in der Vergangenheit immer wieder vor Gericht verantworten. Bei einer Verhandlung im Jahr 2012 in Olpe kam dabei auch zur Sprache, dass der Mann von einem italienischen Gericht wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt wurde. Er wurde damals zu 16 Jahren Haft verurteilt, wovon er sieben Jahre abgesessen hatte.

+++ Anmerkung der Redaktion: Aufgrund der hohen Nachahmerquote berichten wir in der Regel nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leiden oder Sie jemanden kennen, der daran leidet, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie erreichen sie telefonisch unter 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.