Attendorn. Die Polizei hat bei der Hausdurchsuchung in Attendorn Waffen, Munition und rechtes Gut sichergestellt. Der Verdächtige beging jetzt Suizid.

Der 69-jährige Mann aus Attendorn, dessen Haus am Mittwoch vom Staatsschutz und der Polizei durchsucht worden war, ist tot. Das teilt die Staatsanwaltschaft Siegen und die Polizei Hagen in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Donnerstagnachmittag mit. Die Ermittler gehen von einem Suizid aus. „Er ist offenbar hinter sein Grundstück gegangen und hat mit einem bislang unbekannten Sprengkörper Suizid begangen“, erklärt Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss auf Anfrage dieser Redaktion. Zusätzlich sei ein Abschiedsbrief in der Nachbarschaft aufgetaucht.

Diese Waffen inklusive Munition hat die Polizei Hagen bei dem Mann aus Attendorn sichergestellt.
Diese Waffen inklusive Munition hat die Polizei Hagen bei dem Mann aus Attendorn sichergestellt. © Polizei Hagen | Polizei Hagen

Die Polizei hatte das Haus des Mannes am Mittwoch durchsucht, weil dieser unter Verdacht stand, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Bei dem Einsatz fanden Beamte des Hagener Staatsschutzes eine Vielzahl an Waffen und Munition vor. Bei den Gegenständen handelt es sich zum Teil um funktionsfähige Waffen und intakte Munition. Eine Prüfung dieser Waffen vor dem Hintergrund eines Verstoßes steht laut Staatsanwaltschaft noch aus.

+++ Lesen Sie auch: Waldbrand in Attendorn: Mulchfräse unterstützt Feuerwehr +++

Bei der Durchsuchung stießen die Beamten außerdem auf Gegenstände und Dokumente, die auf eine deutlich rechtsgerichtete Gesinnung des 69-jährigen Attendorners schließen ließen. Der zuständige Haftrichter des Amtsgerichts Olpe erließ am Mittwochabend einen Haftbefehl gegen ihn, der außer Vollzug gesetzt wurde. Zudem ordnete der Richter Meldeauflagen gegen den Mann an.

Am Donnerstag erhielt die Polizei schließlich Hinweise zu dem Tod des 69-Jährigen. „Dass sich ein Verdächtiger unmittelbar nach einer Hausdurchsuchung suizidiert, das ist mir bislang noch nicht in meiner Laufbahn untergekommen“, so Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss.

Mann aus Attendorn stand schon 2012 vor Gericht

In einer Gerichtsverhandlung am 28. September 2012 im Amtsgericht Olpe hatte der Richter gefragt, ob der Angeklagte sich als „Waffennarr“ bezeichne. Der damals 59-Jährige hatte geantwortet: „Waffenliebhaber. Narr würde ich nicht sagen.“ Er war seinerzeit wegen des unerlaubten Besitzes einer größeren Menge von Waffen und Munition angeklagt worden. Damals hatte der Mann dem Gericht erklärt, er habe die Waffen allesamt korrekt erworben, weil er seinerzeit als Waffensammler dazu befugt gewesen sei. Doch nach einschlägigen schweren Vorwürfen sei ihm diese Erlaubnis entzogen worden.

+++ Lesen Sie auch: Großer Waldbrand in Attendorn: Hier finden Sie alle Bilder +++

Am 30. September 2010 hatten Polizeibeamte sein Anwesen in einem Attendorner Dörfchen bereits einmal durchsucht und dabei unter anderem Teile von Maschinengewehren, Pistolen, dazugehörige Munition und zwei Fallmesser sichergestellt. Er hatte damals ausgesagt, er sei direkt nach einer Lehre als Werkzeugmacher Berufssoldat geworden, um seine Waffenleidenschaft ausleben zu können. Zum Zeitpunkt der Verhandlung lag der damalige Oberfeldwebel im Rechtsstreit mit der Bundeswehr, weil er erreichen wollte, bis zum 65. Lebensjahr im Dienst bleiben zu können. Bei der Verhandlung 2012 in Olpe kam auch zur Sprache, dass der Mann von einem italienischen Gericht wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz zu 16 Jahren Haft verurteilt worden sei und sieben davon abgesessen habe.

Aus der Bundeswehr entlassen

Zuletzt stand der 69-Jährige am 10. November 2021 vor dem Olper Amtsgericht. Das Verfahren wurde jedoch im Keim erstickt, die Anklage erst gar nicht verlesen. Grund: Der Mann hatte den Richter wegen Befangenheit abgelehnt. Richter Peter Krumm gab dem Antrag statt und setzte die Hauptverhandlung aus.“ Ein anderer Richter solle den Befangenheitsantrag prüfen.

Vor Gericht hatte der Attendorner einen recht verwirrten Eindruck gemacht. „Sie sind doch Herr Sondermann“, hatte er zum Prozessauftakt gefragt. „Nein, ich bin Herr Krumm, der Direktor des Amtsgerichtes Olpe“, kam die Antwort vom Richtertisch. „Sie sind voreingenommen“, hatte der Angeklagte dann sagt und geschimpft: „Dieser ganze Justizterror gegen mich.“ Und: „Es ist ein reiner Schauprozess gegen mich. Das Urteil steht schon fest. Die Anklage gegen mich ist frei erfunden. Ihr hätte nicht stattgegeben werden dürfen.“

+++ Lesen Sie auch: In die Luft gesprengt: Mann wurde zwei Jahre lang beobachtet +++

In dem damaligen Verfahren war es allerdings nicht um Verstöße gegen das Waffengesetz gegangen. Der Attendorner war angeklagt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und gefährlicher Körperverletzung. Laut Anklage sollte er im März 2021 in Attendorn seinen Hund fest im Nacken gefasst und geschlagen haben. Als eine andere Person einschreiten wollte, habe der Attendorner versucht, diese mit einem Holzstück zu schlagen.

Auch kam damals ein Verfahren im übergeordneten Landgericht Siegen zur Sprache; hier hatte er eine Richterin der Strafvollstreckungskammer bedroht: Er hatte ihr ein Bild eines erhängten Wehrmachtssoldaten zugesandt mit dem Hinweis, ihr werde es ähnlich ergehen, wenn „das System“ irgendwann zusammenbreche. Sein Verteidiger hatte damals dem Richter erklärt, ein anderes Urteil des Olper Amtsgerichts habe zur Entfernung seines Mandanten aus der Bundeswehr geführt.

+++ Anmerkung der Redaktion: Aufgrund der hohen Nachahmerquote berichten wir in der Regel nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leiden oder Sie jemanden kennen, der daran leidet, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie erreichen sie telefonisch unter 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.