Grevenbrück/Rönkhausen. Ein Pick-Up-Fahrer war im Amtsgericht Lennestadt angeklagt. Er war frontal gegen ein Krad gefahren. 17-Jährige starben.

Es herrschte tiefe Betroffenheit am Dienstag im Saal 6 des Amtsgerichtes Lennestadt in Grevenbrück. Keine Frage: Dieser Prozess ging allen Beteiligten und Beobachtern unter die Haut. Am Ende sprach Edgar Tiggemann den wegen zweifacher fahrlässiger Tötung angeklagten Finnentroper (31) frei. „Wir haben einen Fall, der das Schlimmste ist, was passieren kann. Es ist der Tod von zwei jungen Mädchen, die morgens aus dem Haus gehen zur Schule, dort aber nie ankommen und sterben. Man muss feststellen: Der Angeklagte hat sie totgefahren. Das Leid für die Eltern kann man nicht ermessen“, sagte der Richter. Eine Schuld könne dem diabeteskranken Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden.

Es ging um den schrecklichen Unfall am 21. September 2020 auf der B 236 bei Rönkhausen, bei dem zwei Schülerinnen ums Leben gekommen waren. Der angeklagte Fahrer des Ford Pick-Up war auf die Gegenfahrbahn geraten und hatte dort das Zweirad der beiden Mädchen frontal erfasst. Eine 17-Jährige starb am Unfallort, ihre gleichaltrige Cousine wenige Tage später im Krankenhaus.

Der Angeklagte sei von einem hinter ihm fahrenden Auto wegen des Fahrens in Schlangenlinien per Lichthupe gewarnt worden, so Amtsanwältin Müller-Lück in der Anklage. Er habe seine Fahrweise zunächst korrigiert und dann in einer Linkskurve das Bewusstsein verloren und sei mit dem Motorrad kollidiert. Seit Jahren leide der 31-Jährige unter Diabetes. Er habe die Symptome bei einer Unterzuckerung von 50 gekannt, betonte Müller-Lück: „Unter dieser Kenntnis und durch den Zeugen hätte er den Unfall vermeiden können.“

Langzeitinsulin gespritzt

Der Angeklagte sagte unter Tränen, dass er, wie jeden Tag, morgens seinen Blutzucker gemessen habe. Dieser habe im Normalbereich bei einem Wert von 97 gelegen. Nachdem er sein Langzeitinsulin gespritzt habe, sei er losgefahren zur Arbeit und habe unterwegs in einer Bäckerei noch Frühstück und eine Cola geholt. Dann habe er während der Fahrt zweimal kräftig geniest: „Dann war es so, als hätte jemand das Licht ausgemacht. Das ist mir noch nie passiert. Erst kurz vor der Kollision bin ich wieder zu mir gekommen und habe festgestellt, dass ich auf der falschen Fahrbahn bin. Ich habe noch versucht, nach links auszuweichen, um die Kollision zu verhindern, aber es hat leider nicht geklappt.“

Eine Finnentroperin (53), die den fürchterlichen Unfall vor Ort erlebte, bestätigte, dass der Fahrer erst taumelte, als er aus dem Auto kam, dann aber eine Verständigung mit ihm möglich gewesen sei: „Er sagte, dass er nicht wisse, was passiert sei.“ Ein Polizeibeamter berichtete, dass der Pick-Up-Fahrer gesagt habe, dass er keine Angaben machen könne, wie er auf die Gegenfahrbahn gekommen sei. Die Beamten beschlagnahmten seinen Führerschein, den er aber mittlerweile wieder zurückhat.

Die Untersuchungen ergaben, dass der Angeklagte weder Alkohol noch Drogen konsumiert und auch sein Handy nicht benutzt hatte. Laut Unfallgutachten gab es auch keinerlei technische Mängel an seinem Geländewagen.

Ursache für den Unfall sei „sehr wahrscheinlich eine plötzlich eingetretene Unterzuckerung. Diese wird von Diabetikern Typ 1 erst sehr spät bemerkt“, so die Rechtsmedizinerin in ihrem Gutachten. Es sei eine Bewusstseinstrübung eingetreten, die auch plötzlich wieder weg sein könne. Die Angaben des Angeklagten seien stimmig.

Es sei nicht auszuschließen, dass die Einsicht des Angeklagten getrübt gewesen sei, meinte Amtsanwältin Müller-Lück: „Er hat wie üblich Langzeitinsulin gespritzt. Es war alles in Ordnung. Das ist nicht zu widerlegen.“ Und: „Es hat einen tragischen Unfall gegeben, aber ein strafbares Verhalten kann ich nicht erkennen. Deshalb beantrage ich Freispruch.“ Dem schloss sich auch Verteidiger Jörn-Peter Schmidt an.

Treffen mit den Eltern

Da war Nebenklage-Vertreter Ralf Bartmeier, der beide Eltern vertrat, anderer Meinung. Als langjähriger Diabetiker hätte der Angeklagte die Anzeichen erkennen müssen, wann bei ihm eine Unterzuckerung eintritt. Zugunsten des Angeklagten wertete Bartmeier, dass es mit den Eltern persönliche Treffen und einen Briefaustausch gegeben habe. „Die Eltern haben aber bis heute unter dem Verlust zu leiden. Die unerwartete Nachricht traf sie erbarmungslos. Es war ein Alptraum, der Worst Case, der Supergau in ihrem Leben“, meinte Ralf Bartmeier.

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„Ich würde gerne etwas sagen, aber mir fehlen die Worte“, schluchzte der Angeklagte und entschuldigte sich bei den Eltern. Nach dem Urteil flossen im Gerichtssaal Tränen. „Ich kann dem Angeklagten nicht nachweisen, dass er erkannt hat oder ihm nur annähernd bewusst war, dass er auf die Gegenfahrbahn kommen kann“, sagte Richter Tiggemann.