Finnentrop. Der Kreis Olpe als Genehmigungsbehörde hat eine Bauvoranfrage der Windwärts Energie GmbH aus Hannover positiv beantwortet. So geht es weiter.
Die neue Bundesregierung will mit Nachdruck den Windkraft-Ausbau in Deutschland voranbringen und die langwierigen Genehmigungsverfahren beschleunigen. Dass sich in der windreichen Gemeinde Finnentrop, auf deren Boden bislang drei Anlagen rund um Schöndelt stehen, in Zukunft deutlich mehr Windräder drehen, gilt als wahrscheinlich.
Einen Zwischenschritt bei diesem Vorhaben hat unlängst die Windwärts Energie GmbH aus Hannover genommen. Die Niedersachsen wollen rund um das Oberbecken in Rönkhausen fünf Windräder errichten. Allerdings in einem Bereich, den die Gemeinde, die derzeit mit externer Unterstützung einen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ ausarbeitet, nicht als Vorrangzone für Windkraft-Anlagen sieht. Dennoch hat der Kreis Olpe in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde eine Bauvoranfrage – genau genommen ging es um eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP) – von Windwärts positiv beantwortet.
Navigationsgerät im Umkreis
Der Kreis sieht den Bau der fünf Anlagen durch bauplanungsrechtliche und luftverkehrsrechtliche Fragen nicht gefährdet. Vor allem die Vereinbarkeit mit Funkstellen und Radaranlagen sei gewährleistet, erklärt Kreis-Sprecherin Stefanie Gerlach auf Anfrage. Dazu muss man wissen, dass sich im unmittelbaren Umkreis ein Navigationsgerät (Drehfunkfeuer) der Deutschen Flugsicherung befindet und hierzu bestimmte Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen.
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„Der Anlagenschutzbereich liegt derzeit noch bei 15 Kilometern“, erklärt Michael Fuhrmann, Pressesprecher der Deutschen Flugsicherung. Man sei aber bestrebt, diesen Schutzbereich auf rund sieben Kilometer zu verringern, so der Sprecher, der klarstellt: „Die 15 Kilometer bedeuten aber nicht, dass in diesem Bereich keine Windräder errichtet werden dürfen, sondern haben die Folge, dass dort eine Einzelfallprüfung stattfindet. Es wird also überprüft, ob bei Neuerrichtung einer Anlage der zulässige Winkelfehler der Navigationsanlage nicht überschritten wird.“
Verfahren liegt beim OVG
Wichtig aus Sicht der Kreisverwaltung: Die standortbezogene UVP-Vorprüfung von Windwärts beziehe sich nur auf das Verfahren zur Erteilung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids. Heißt im Umkehrschluss: „Aus der Erteilung des positiven Vorbescheides kann nicht auf eine abschließende positive Entscheidung eines Genehmigungsantrages geschlossen werden“, so Gerlach.
Voranfrage der Stadtwerke Aachen AG ruht
Eine Bauvoranfrage der Stadtwerke Aachen AG, die sieben Windkraftanlagen bei Serkenrode/Schliprüthen errichten möchte, ruht aktuell.
Neuester Interessent ist die Alteric GmbH aus Aurich (Niedersachsen), die fünf bis sechs Anlagen rund um Serkenrode bauen möchten.
Im Planungsverfahren schon weiter ist die SL Windenergie aus Gladbeck, die drei Anlagen im Frettertal errichten möchte. Einen Bauantrag hatte das Unternehmen schon vor Monaten beim Kreis eingereicht – dieser wurde abgelehnt. Und zwar mit der Begründung, dass zwei der drei Windräder den 1000-Meter-Abstand zu Wohnbebauungen unterschreiten würden. Die Gladbecker haben dagegen Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht. Ein Richterurteil ist noch nicht gesprochen.