Attendorn. Es ist der zweite Wolfsnachweis in kurzer Zeit und der dritte seit der Ausrottung des Beutegreifers im Kreis Olpe überhaupt.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen weiteren Wolfsnachweis im Kreis Olpe. Am 14. Juni wurde ein einzelner Wolf in einem Waldgebiet bei Attendorn von einer Wildkamera erfasst. Der Beobachtungsort wurde vom regional zuständigen Wolfsberater untersucht, das Bildmaterial wurde vom LANUV und von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geprüft. Geschlecht, Identität und Verbleib des Wolfes sind nicht bekannt.

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Es ist der zweite Nachweis eines Wolfs in kurzer Zeit, der dritte im Kreis Olpe insgesamt seit der Ausrottung des Beutegreifers. Im März war ein Jungwolf bei Drolshagen von einer Autofahrerin gefilmt worden; 2019 war an einem gerissenen Reh zwischen Gerlingen und Dahl Genmaterial eines männlichen Wolfs nachgewiesen worden.

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Während bei Wolfsrissen Nutztierhalter eine Entschädigung erhalten, trifft dies auf Jagdpächter nicht zu. Da Wild laut Bundesjagdgesetz herrenlos ist, erwirbt der Jagdausübungsberechtigte das Eigentum an einem Stück Wild erst beim Erlegen. „Da es sich bei der natürlichen Rückkehr des Wolfes nicht um eine hoheitliche Maßnahme (z.B. Wiederansiedlung) handelt, besteht auch kein Eingriff in einen Vermögenswert. Eine Entschädigung für ausbleibende Einnahmen (jagdliche Erlöse) gibt es daher nicht.“, heißt es auf der Informationsseite des LANUV.