Kreis Olpe. Der BGH hat entschieden, dass es nicht Anspruch auf Schadensersatz im Dieselskandal des VW Konzerns gibt. Für diese Autokäufer gibt es noch Geld.

Käufer von Fahrzeugen des VW Konzern müssen im Dieselskandal aufs Gaspedal drücken. „Das dürfte die letzte Chance“ sein, betont Klaus Hesse. Der 62-jährige arbeitet seit 37 Jahren als Rechtsanwalt in Olpe und ist unter anderem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seit 2017 ist er auch mit dem so genannten Abgasskandal beschäftigt. In etwa einhundert Fällen war er vor verschiedenen Gerichten tätig.

„In den letzten zwei Jahren hat sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Ungunsten der Verbraucher geändert“, sagt Klaus Hesse. Fakt ist, dass es eine Flut von Fällen gab und die Gerichte stark belastet waren. „An einem Tag gab es beispielsweise beim Landgericht Limburg über 40 Termine im Dieselskandal“. Das war ähnlich auch beim Landgericht Siegen.

Der BGH hat jüngst entschieden, dass Ansprüche verjährt sind, wenn nicht bis Ende 2018 geklagt wurde. Denn VW-Kunden des werksintern EA189 bezeichneten 4 Zylinder TDI-Motors hätten seit September 2015, als sich der VW-Konzern öffentlich geoutet hatte, Kenntnis von diesem Mangel gehabt. Bei dem werksintern EA288 bezeichneten Nachfolgemotor des VW-Konzerns bestehen laut Hesse kaum Erfolgsaussichten.

Nur noch wenige Ausnahmen

„Auch bei Dieselmotoren von anderen Herstellern, wie Daimler, hat man kaum noch Erfolg. Hintergrund ist die weitere aktuelle Rechtsprechung des BGH, dass keine besondere Verwerflichkeit und keine Sittenwidrigkeit vorliege, auch wenn unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut sind. Das Gegenteil kann man nicht beweisen. Durch diese BGH-Entscheidungen ist der Ofen aus“, erläutert der Anwalt aus Olpe.

Es gibt nur noch wenige Ausnahmen, so Hesse: „Beim 6-Zylinder-Dieselmotor des VW Konzerns gibt es noch kein Urteil des BGH. Beim Fiat Ducato, einem Dieselmotor, der häufig auch bei Wohnmobilen eingebaut ist, gibt es noch kundenfreundliche Urteile. Hier stellt sich aber die Frage, ob italienisches oder deutsches Recht angewendet werden muss“.

Nun hat der Bundesgerichtshof aber entschieden, dass es doch noch Anspruch auf Schadenersatz im Dieselskandal des VW-Konzerns gibt. „Der BGH hat noch eine Tür geöffnet. Es dürfte die letzte Chance für alle Neuwagenkäufer der 4-Zylinder-Dieselmotoren TDI des VW Konzerns sein, die noch nicht geklagt und ihr Auto ab März 2012 bis September 2015 gekauft haben“ erläutert Klaus Hesse.

Zehnjährige Verjährungsfrist

Es geht um den werksintern EA189 bezeichneten Motor. „Diese Käufer können einen so genannten Restschadenersatz geltend machen und das Fahrzeug zurückgeben. Auch wenn das Fahrzeug schon verkauft worden ist, kann Schadenersatz gefordert werden“, so der 62-jährige. Zu beachten ist die zehnjährige Verjährungsfrist, die taggenau mit dem Kauf des Fahrzeugs beginnt, derzeit also Mitte März. VW muss den Neupreis der Fahrzeuge abzüglich der Nutzung zahlen.

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„Das lohnt sich insbesondere für diejenigen, die noch nicht so viel mit dem Auto gefahren sind. Die Rechtsprechung geht von einer fiktiven Gesamtlaufleistung von 250.000 bis 300.000 Kilometern aus. Je weniger man gefahren ist, umso mehr Geld gibt es. Gerade jetzt, wo die Dieselpreise so hoch sind, kann das attraktiv sein“ berichtet Klaus Hesse.

Die betroffenen Autokäufer müssen sich nun beeilen, um die Frist nicht zu verpassen. Die Fälle gehen dann ans Landgericht. Dort benötigen die Betroffenen eine anwaltliche Vertretung.