Attendorn/Siegen. Am Mittwoch verkündete der Zivilrichter am Landgericht Siegen das Urteil. Danach hat Mareike Eisenstein Leistungen erbracht.

Der zivile Zwist zwischen Mareike Eisenstein (52) und Sabrina Lange (54) vor dem Landgericht Siegen ist beendet. Am Mittwoch verkündete Richter Klappert vor der 1. Zivilkammer folgendes Urteil: Lange muss 6000 Euro an Eisenstein bezahlen. Wie mehrfach berichtet, hatte Eisenstein die in Attendorn lebende Lange wegen Zahlung einer versprochenen Provision für die Vermittlung des Einzuges ins „Sommerhaus der Stars 2019“ bei RTL verklagt.

„Die Kammer geht davon aus, dass zwischen beiden Parteien ein Maklervertrag geschlossen wurde. Dies ist durch SMS-Verkehr erfolgt“, sagte Sabrina Picur, Pressesprecherin am Landgericht Siegen, auf Anfrage dieser Redaktion. Die Kammer gehe davon aus, dass Klägerin Eisenstein Maklerleistungen erbracht habe. Dies sei durch Zeugenaussagen belegt. Nicht gefolgt ist die Kammer der Forderung nach Zahlung der Mehrwertsteuer. „Es ist nicht erwiesen, dass hierzu eine Vereinbarung getroffen worden ist“, so die Gerichtssprecherin.

Noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung eingelegt werden. Dann wäre das OLG Hamm zuständig.

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Strafrechtlich geht der Zwist zwischen den beiden früheren Freundinnen auf jeden Fall weiter. Am 27. September 2021 hatte die Richterin am Olper Amtsgericht den früheren Big-Brother-Star und ihren Lebensgefährten Graf von Luxburg (56) in dieser Sache wegen Betruges zu jeweils 400 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Anwälte hatten Berufung eingelegt, über die demnächst am Landgericht Siegen verhandelt wird. Ein Termin steht noch nicht fest.