Attendorn. Die Stadt Attendorn wird den angekündigten Bauantrag der Energiegenossenschaft aus Schleswig-Holstein zurückstellen. Und zwar aus diesem Grund.

Die Energiegenossenschaft Prokon mit Sitz in Schleswig-Holstein bereitet einen Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz zum Bau von vier Windrädern auf Attendorner Stadtgebiet vor. Das bestätigte die Genossenschaft auf Anfrage dieser Redaktion. Eingereicht werden soll der Antrag im zweiten oder dritten Quartal dieses Jahres. Die Schleswig-Holsteiner möchten ihre vier Windräder auf dem Höhenzug im Repetal zwischen Oberveischede (Stadtgebiet Olpe) und Mecklinghausen errichten.

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„Wir sind seit vielen Jahren in Attendorn unterwegs und haben eine zeitintensive Planung hinter uns“, erklärt Konstantin Kosin, Projektleiter der Prokon, im Gespräch mit dieser Redaktion. Man sei aktuell dabei, wesentliche Gutachten dem Planungsstand anzupassen, um dann in nächster Zeit den Antrag offiziell beim Kreis Olpe, der Genehmigungsbehörde, einzureichen. Über den Windrad-Typen, so Kosin, sei noch nicht entschieden, er könne aber so viel sagen: „Idealweise wollen wir so hoch wie möglich bauen, um die für uns perfekte Windstufe zu erreichen.“ Die Höhe der Windräder werde sich im Bereich von 250 Metern bewegen.

Frühzeitige öffentliche Beteiligung

Die Energiegenossenschaft beabsichtigt, die vier Anlagen in einer sogenannten Konzentrationszone für Windkraft zu errichten, die Stadt und Politik gemeinsam planen. „Sollte sich dies nach Abschluss unserer Planungen weiterhin so darstellen, passt das Vorhaben der Prokon gut zusammen mit den städtebaulichen Zielen“, sagt Uwe Waschke, Amtsleiter Bauen und Planen im Attendorner Rathaus. Und er ergänzt: „Wir nehmen die Energiewende sehr ernst und wollen als Stadt unseren Beitrag leisten, aber dabei auch die Steuerung der Windkraft in den Händen halten.“

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Und genau dieses Ansinnen wird dazu führen, dass die Stadt von ihrem Recht Gebrauch machen wird, den Prokon-Antrag zunächst für ein Jahr zurückzustellen zu lassen. Der Grund ist, dass die Stadt erst kürzlich ihren Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ mit der ganz konkreten Ausweisung von Zonen, die gleichzeitig eine Ausschlusswirkung für das restliche Stadtgebiet bewirken, auf den Weg gebracht hat und bis zu dessen Rechtswirksamkeit einige Monate ins Land ziehen werden. Erst vor wenigen Tagen hat die frühzeitige öffentliche Beteiligung (bis zum 11. März) begonnen, die öffentliche Auslegung folgt voraussichtlich nach den Sommerferien. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung der Prokon wird der Teilflächennutzungsplan daher aus zeitlichen Gründen noch nicht rechtswirksam sein können.

Außenbereichssatzung der Stadt Olpe

Im Übrigen möchte die Genossenschaft noch eine weitere Anlage errichten, allerdings könnte dieses Vorhaben an einer geplanten Außenbereichssatzung der Stadt Olpe für die Ortschaft Tecklinghausen scheitern. Tritt sie in Kraft, muss die Stadt Attendorn ihre Konzentrationszone aufgrund der Vorgaben der Landesregierung (festgelegter Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung) reduzieren – und das fünfte Windrad der Prokon fiele hinten über. „Hier beobachten wir die weitere rechtliche Entwicklung“, so Kosin.

Knapp 400 Anlagen

Die Energiegenossenschaft Prokon hat laut eigener Angaben bis heute knapp 400 Windenergieanlagen in Betrieb genommen. Im Sauerland (und damit im Kreis Olpe) steht noch kein Windrad der Prokon.

Die Stadt Attendorn lädt am Donnerstag, 10. Februar, um 18.30 Uhr zu einer virtuellen Info-Veranstaltung ein, um den Teilflächennutzungsplan Windenergie zu erläutern. Nähere Infos folgen noch.

Dass der Bauantrag in absehbarer Zeit eingehen wird, damit hat Marcus Bruse von der Initiative „Lebenswertes Repetal“ nicht gerechnet. Auch wenn er von dem Interesse der Prokon im wahrsten Sinne des Wortes Wind bekommen habe. Bruse: „Wir sind sehr wachsam und haben schon Maßnahmen eingeleitet, mit denen wir uns wehren können.“ Dabei gehe es in erster Linie um den Landschafts- und Artenschutz sowie um die Abstandsregelungen zur Wohnbebauung. Die Energiegenossenschaft rechnet im Übrigen damit, dass sie eine Baugenehmigung in dem komplizierten und langwierigen Antragsverfahren erst zwei bis drei Jahre später erhalten wird. Die angekündigte Zurückstellung bereite dem Projektierer daher keine allzu großen Bauchschmerzen.