Kreis Olpe. Die Polizei Olpe bezieht Stellung zu den „Corona-Spaziergängen“, sieht zunehmende Politikverdrossenheit. „Sternenmarsch“ hat strengere Regeln.
Dass „Corona-Spaziergänge“ bislang nicht angemeldet wurden, weil man ein Verbot befürchtet hatte, hält Stephan Clemens von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Olpe für ein vorgeschobenes Argument. „Es ist zu vermuten, dass mit ‚Fake News‘ bewusst versucht wird, die Regelung des Versammlungsgesetzes zu umgehen. Offenbar besteht hier die Absicht, ‚dem Staat‘ und seinen Organen aufgrund einer gewissen ‚Politikverdrossenheit‘ oder anderen Gründen zu zeigen, dass man nicht bereit ist, sich an die staatsbürgerlichen Pflichten zu halten – wenngleich man die Rechte als Staatsbürger aus dem Versammlungsgesetz einfordert“, so Clemens. Versammlungen unter freiem Himmel seien lediglich anmeldepflichtig, nicht aber genehmigungspflichtig.
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Verbot nur bei konkreter Gefährdung
Die Anmeldepflicht – spätestens 48 Stunden vor dem Ereignis – habe lediglich den Grund, dass sich die Polizei auf eine solche Versammlung vorbereiten kann, um Gefahren für die Versammlung oder Dritte zu erkennen. In diesem Zusammenhang sei es üblich, dass ein „Kooperationsgespräch“ mit dem Versammlungsanmelder stattfinde. Dabei können Beschränkungen auferlegt werden, um die Gefahren zu minimieren. Beschränkungen könnten zum Beispiel sein, dass Laufwege vorher festgelegt werden, um eine Gefährdung im Straßenverkehr für Teilnehmer zu minimieren. Auch ein Alkoholverbot oder ein Fackelverbot wegen der davon ausgehenden Brandgefahr können darunter fallen. „Nur bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann eine Versammlung vor ihrem Beginn verboten oder nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden“, erklärt Clemens. Diese Gefährdung lag bei den „Corona-Spaziergängen“ bislang jedoch nicht vor.
Maskenpflicht bei „Sternenmarsch“
Bisher galt bei den Versammlungen unter freiem Himmel keine Maskenpflicht. Das hat sich mit der neuen Coronaschutzverordnung geändert, die am Donnerstag in Kraft getreten ist. Bei dem angemeldeten „Sternenmarsch“ am Samstag in Olpe rechnet der Anmelder laut Polizei mit mehreren hundert Teilnehmern. „Wir werden es bei den neuen Vorgaben aus der Coronaschutzverordnung nicht zulassen können, dass Unmaskierte mitgehen“, betont Clemens.
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Gleichzeitig könne man wegen der Ordnungswidrigkeiten nicht ohne Weiteres die Versammlung auflösen. „Möglicherweise müssen wir also Teilnehmer separieren, ausschließen und entsprechende Anzeigen schreiben, falls es zu solchen Verstößen kommt.“ Die Kreispolizeibehörde werde Personal „in angemessener Stärke einsetzen und nötigenfalls Unterstützung durch zusätzliche Polizeikräfte anfordern“. Gleichzeitig hat die Initiative „Olpe gegen Rechts“ eine öffentliche Kundgebung am Kurkölner Platz angekündigt.