Kreis Olpe. Alle Autofahrer im Kreis Olpe müssen nach und nach ihre Führerscheine auswechseln. Für die ersten endet die Umtauschfrist schon in wenigen Tagen.

Die Zeiten ändern sich. Bisher ging es in der Auto-fahrenden Gemeinde eigentlich immer nur darum, den Führerschein möglichst zu behalten. Ab jetzt müssen sich alle Damen und Herren hinterm Steuer darum kümmern, einen neuen zu bekommen. Das gilt besonders für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch einen alten „grauen Lappen“ oder einen Faltführerschein aus Papier in schweinchenrosa in ihrer Brieftasche haben. Diese müssen schon bis Mittwoch, 19. Januar, umgetauscht werden, denn am 20. werden sie automatisch ungültig. Aber keine Angst. Bis der neue EU-Führerschein im Scheckkarten-Format im Briefkasten liegt, darf man mit dem alten noch weiterfahren.

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Komplexer Vorgang

Der gesamte, gesetzlich vorgeschriebene Umtauschvorgang ist ziemlich komplex. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, in einen neuen, befristeten und – angeblich – fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Der Kreis Olpe rechnet mit etwa 25.000 Papierführerscheinen (grau und rosa) und 20.000 Kartenführerscheinen, die ausgewechselt werden müssen. Die genaue Zahl kennt niemand, weil sich im örtlichen Fahrerlaubnisregister auch Daten von „Menschen befinden, die verzogen oder verstorben sind“, so Stefanie Gerlach, Sprecherin der Kreisverwaltung.

Bereits vor drei Jahren begann der Kreis mit den Planungen. Immerhin gab es einige unbekannte Faktoren: Wie viele Anträge werden gestellt? Wird dafür mehr Personal benötigt? Seit Mai letzten Jahres wirbt die Kreisverwaltung intensiv für den Umtausch und informiert über das Prozedere. Mit Erfolg: Bislang wurden im Kreis Olpe schon mehr als 4200 Anträge bearbeitet. Eine gute Quote, denn in der Altersgruppe 1953 bis 1958, die in diesem Jahr als erstes dran ist, kalkulierte der Kreis mit etwa 4500 Umtauschanträgen.

Jeder muss sich kümmern

Wichtig: Beim Führerscheinumtausch müssen die Inhaber selber tätig werden, bekommen also keine Infopost wie zum Beispiel beim ablaufenden Personalausweis. Und die Führerscheininhaber müssen wissen, wann sie an der Reihe sind, bzw. wann ihre Wechselfrist abläuft. Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahrgang der Inhaber. Stichtag ist immer der 19. Januar. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben Zeit bis 2023, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 2024 und ab 1971 Geborene bis 2025.

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Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, müssen erst ab 2026 umgetauscht werden. Hier richtet sich das Umtauschjahr nicht mehr nach dem Alter des Inhabers, sondern nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

30,30 Euro für 15 Jahre

Sinn und Zweck der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein und in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.Der Umtausch kostet 25,30 Euro, plus 5 Euro Versandkosten; Personalausweis/Reisepass, biometrisches Passfoto und den alten Schein bei der Antragstellung nicht vergessen. Den alten, entwerteten Führerschein darf man behalten und mit nach Hause nehmen.Ein freiwilliger Umtausch seines Führerscheindokumentes ist jederzeit möglich, also auch vor dem festgeschriebenen Stichtag.Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist künftig immer auf 15 Jahre befristet, dann bekommen alle Inhaber einer Fahrerlaubnis wieder einen neuen Führerschein - und werden wieder zur Kasse gebeten.

Für viele ist also die Umtauschfrist noch lange hin. Dennoch empfiehlt Siegfried Hanke, Leiter der Führerscheinstelle des Kreises, frühzeitig den notwendigen Umtauschantrag zu stellen: „Wer sich erst auf den letzten Drücker darum kümmert, muss damit rechnen, dass es für die rechtzeitige Ausstellung des neuen Kartenführerscheins zeitlich eng werden könnte.“

Um den Umtausch so einfach wie möglich zu gestalten, hat der Kreis ein bürgerfreundliches Verfahren entwickelt: Die Antragstellung muss persönlich in der Führerscheinstelle beim Kreis in Olpe oder in den Bürgerbüros der sieben Kreis-Kommunen gestellt werden, da geht kein Weg dran vorbei.

Erst Termin buchen

Also muss zunächst ein Termin her. Termine für die Antragstellung können am einfachsten online gebucht werden, bei der Führerscheinstelle des Kreises zum Beispiel unter www.kreis-olpe.de oder notfalls auch telefonisch unter 02761/81485 gebucht werden.

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Bei dem folgenden Antragstermin wird der alte Papierführerschein entwertet, gleichzeitig aber mittels eines Stempels für kurze Zeit befristet wieder für gültig erklärt. Die Bürgerinnen erhalten den alten Papierführerschein zurück und können damit weiter fahren, bis der neue Kartenführerschein nach zwei bis drei Wochen von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt wird. „Das System funktioniert bislang beschwerdefrei“, so Kreissprecherin Gerlach.

Kein Gesundheitscheck

Eine Prüfung der Fahrtauglichkeit bei der Antragsstellung bzw. ein Gesundheits- oder Augencheck findet übrigens nicht statt, der Termin ist ein reiner Verwaltungsakt.

Bleibt die Frage, was passiert, wenn jemand die Frist zum Umtausch, also in diesem Jahr bis zum 19. Januar, verpasst und weiter mit seinem alten, dann ungültigen Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt? Der riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro, sollte er bei einer Verkehrskontrolle erwischt werden. Immerhin werden Personen, die den Umtausch versäumt haben, nicht vom Kreis an die Polizei gemeldet.