Attendorn. Gewerbegebiet Fernholte in Attendorn: Nachdem das Verfassungsgericht einen Eilantrag ablehnt hatte, reicht die LNU nun Beschwerde in Münster ein.

Vermutlich haben sie im Attendorner Rathaus damit gerechnet, dass die Landesgemeinschaft Natur und Umweltschutz e. V. (LNU) nicht aufgibt und alle juristischen Register zieht. So ist es auch gekommen: Im Interesse der Initiative zur Erhaltung des Eckenbachtals e.V hat die LNU gegen den abgelehnten Eilantrag, mit dem sie einen zeitnahen Baustart im geplanten Gewerbegebiet Fernholte verhindern will, Beschwerde eingelegt – dieses Mal beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Zunächst „nur“, um die formalen Fristen zu wahren. „Unser Anwalt ist aktuell dabei, die Begründung auszuarbeiten. Dem will ich nicht vorweggreifen“, erklärt LNU-Geschäftsführer Rainer Fischer auf Nachfrage.

Wie bereits mehrfach berichtet, haben die Umweltschützer vor Monaten gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Kreises Olpe (Genehmigungsbehörde) zur Verlegung eines kleinen Gewässers, das durch das Plangebiet verläuft, Klage eingereicht. Dieses Verfahren liegt noch beim Arnsberger Verwaltungsgericht. Weil der Kreis Olpe der Stadt Attendorn jedoch die Möglichkeit der sofortigen Vollziehung eingeräumt hatte, die Stadt also mit dem Bau unverzüglich beginnen darf, hatte das LNU im Sommer einen Eilantrag gestellt, um die sogenannte aufschiebende Wirkung wiederherzustellen. Damit wollten sie verhindern, dass die Bagger im Eckenbachtal anrücken, bevor eine Entscheidung im Hauptverfahren gefällt wurde.

Großer Handlungsbedarf

Das Arnsberger Gericht hatte diesen Eilantrag jedoch abgelehnt. Wesentliche Begründung: Stadt und Kreis hätten keine Planungsfehler begangen und es liege auf der Hand, dass „weitere Verzögerungen nicht nur zu beträchtlichen Mehrkosten, sondern angesichts der (...) Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen auch zu nachhaltigen Schäden für den Wirtschaftsstandort Attendorn führen könnten“, erklärte Silke Camen, Pressesprecherin beim Verwaltungsgericht in Arnsberg, kürzlich auf Anfrage.

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Diesen großen Handlungsbedarf kennt natürlich auch Uwe Waschke, Amtsleiter Bauen und Planen im Rathaus: „Wir haben hier schon viele, sehr konkrete Anfragen von kleinen bis großen Unternehmen, die gerne in Fernholte bauen würden. Diese Anfragen füllen bei uns schon drei Ordner.“ Waschke ist, nicht zuletzt durch die schnelle und in der Begründung eindeutige Ablehnung des Eilantrags, zuversichtlich, dass auch das eigentliche Verfahren zugunsten der Stadt bzw. des Kreises als Genehmigungsbehörde entschieden wird. „Die Indizien gehen in diese Richtung.“ Wann die Bagger im Eckenbachtal, in dem rund 26 Hektar Netto-Baufläche vorgesehen sind, anrücken, kann der Amtsleiter heute aber noch nicht nennen. Zunächst will die Stadt auch die letzten juristisch Zweifel aus den Weg geräumt wissen.