Attendorn. Die Umweltschützer wollen erreichen, dass nicht vorschnell mit dem Bau im Gewerbegebiet Fernholte begonnen wird. Warum das Gericht „Nein“ sagt:

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einen Eilantrag der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e. V. (LNU) abgewiesen, mit dem die LNU einen vorzeitigen Baubeginn im geplanten Industriegebiet Fernholte verhindern will. Konkret geht es dem Verein, der im Auftrag der Initiative zur Erhaltung des Eckenbachtals e. V. agiert, darum, dass keine Bagger ins Eckenbachtal anrücken, bevor nicht juristisch geklärt ist, ob die Stadt Attendorn überhaupt bauen darf.

Ende vergangenen Jahres hatte die Stadt Attendorn vom Kreis Olpe (Genehmigungsbehörde) die Erlaubnis erhalten, ein kleines Gewässer zu verlegen, um mehr Gewerbeflächen im Eckenbachtal zu realisieren. Das Ganze geschehe laut Stadt und Kreis im Einklang mit einer ökologischen Aufwertung. Der Kreis hatte bei dieser Genehmigung die Möglichkeit der sofortigen Vollziehung eingeräumt, also den zeitnahen Baustart ermöglicht. Allerdings hatte die LNU sowohl gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Kreises Klage eingereicht als auch zuletzt in dem Eilantrag gefordert, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen. Heißt konkret: So lange nicht klar ist, ob die Verlegung des Gewässers rechtens ist, darf auch nicht mit dem Bau begonnen werden. Eine Entscheidung im Hauptverfahren hat das Gericht noch nicht gefällt.

Kommt es zu erneuten Beschwerde?

„Wir wollen verhindern, dass vorzeitig Fakten geschaffen werden, bevor das eigentliche Klageverfahren abgeschlossen ist“, erklärte Rainer Fischer, Geschäftsführer der LNU, Ende Juli auf Anfrage, als der Eilantrag eingereicht wurde. Zwei Monate später hat er nun die Gewissheit, dass die Beschwerde abgelehnt wurde. Fischer: „Wir haben diese Gerichtsentscheidung mit Enttäuschung aufgenommen, weil wir uns gute Chancen ausgerechnet hatten. Wir prüfen jetzt intern, ob wir erneut Rechtsmittel einlegen werden.“ Genau dies kann die Landesgemeinschaft binnen zwei Wochen vor dem Oberverwaltungsgericht NRW tun.

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Das Gericht argumentiert nun, dass – grob gesprochen – Kreis und Stadt bei der Planung keine Fehler gemacht hätten (Juristendeutsch: „Der Planfeststellungsbeschluss leidet nicht an Mängeln“) und ein großes öffentliches Interesse an einem Sofortvollzug bestehe. Zumal auf der Hand liege, dass „weitere erhebliche Verzögerungen (...) nicht nur zu beträchtlichen Mehrkosten, sondern angesichts der (...) Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen auch zu nachhaltigen Schäden für den Wirtschaftsstandort Attendorn führen könnten“, erklärt Gerichtssprecherin Silke Camen auf Anfrage.

26 Hektar Netto-Baufläche

Bekanntlich ist das Eckenbachtal, um das seit etlichen Jahren juristisch gestritten wird, mit der geplanten Netto-Baufläche von rund 26 Hektar die letzte noch verfügbare Fläche auf Stadtgebiet, auf der Industrie entwickelt werden kann.

Bürgermeister Christian Pospischil (SPD) zeigte sich im Gespräch mit dieser Redaktion erleichtert: „Vor allem die Schnelligkeit und die Deutlichkeit, mit der das Gericht den Eilantrag abgelehnt hat, lassen nichts mehr daran deuteln, dass unsere Planung rechtlich auf sicheren Füßen steht“. Ergo geht er davon aus, dass auch die Klage der LNU gegen die wasserrechtliche Genehmigung abgewiesen wird. Einen genauen Termin, wann die Bagger nun anrücken, konnte er aber (noch) nicht nennen. Nur so viel: „Wir wollen aber keine Zeit mehr verlieren.“