Olpe. Wegen Drogenhandels und Betrugs ist ein Olper verurteilt worden. In Haft muss er trotz laufender Bewährung nicht. Was den Richter gnädig stimmte.

Da hat der Angeklagte ziemliches Glück gehabt. Sein Bewährungshelfer bescheinigt dem jungen Mann (24) aus Olpe ein über lange Zeit „sehr chaotisches Kontaktverhalten“. Seit einem guten Jahr allerdings sei alles deutlich solider geworden. Und obwohl Amtsrichter Richard Sondermann „einige Bedenken“ zurückstellen muss und davon spricht, dass es hier und da bei der Einlassung „geknirscht“ habe, bleibt das Urteil moderat: Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, dazu 80 Sozialstunden und die Auflage, eine bereits freiwillig begonnene Psychotherapie nicht ohne Absprache mit der Ärztin zu beenden. Und das, obwohl bereits seit längerem eine Bewährung läuft.

Angeklagt ist gewerbsmäßiger Drogenhandel mit relativ kleinen Mengen, dafür aber beständig über die erste Hälfte des Jahres 2019. Da hatte der Olper eingestanden, in 17 Fällen Mengen von ein bis fünf Gramm an drei Kunden verkauft zu haben. Zudem war er einmal mit 13,3 Gramm Marihuana in der Stadt erwischt worden.

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„Das räumt er alles so ein“, erklärt Anwalt Marcel Tomczak für seinen Mandanten. Der habe selbst konsumiert und keine Arbeit gehabt. Zeitweilig auch keine Wohnung. Nur ein Punkt wird bestritten, der aus dem Vergehen ein Verbrechen machen würde. Einer der Kunden war zur Tatzeit erst 17. Das will der Angeklagte aber nicht gewusst haben. „Wir haben nicht über das Alter gesprochen“, bestätigt der Käufer auch später im Zeugenstand.

Betrug über Internet-Auktionshaus

Schwieriger wird es dann bei einem Betrug, der sich Anfang November 2020 ereignet haben soll. Der Angeklagte stellt einen E-Roller und eine Spielkonsole unter der Kleinanzeigenrubrik eines bekannten Internet-Auktionshauses ein. Ein Mann aus Lüdenscheid überwies 400 Euro, nachdem ihm verwehrt worden war, die Ware vor Ort abzuholen. „Er sagte, er habe eine kleine Tochter. Das sei ihm wegen Corona zu gefährlich“, erinnert sich dieser Zeuge. Er habe selbst zwei Töchter und deshalb Verständnis gehabt. Dann habe der Verkäufer im Chat geschrieben, das Paket versandt zu haben. Als er eine Sendungsnummer zur Verfolgung verlangte, kam keine Antwort mehr. Der verärgerte Kunde fand ein anderes Angebot des untreuen Geschäftspartners, meldete sich darauf „über das Gerät meiner Schwester“, machte ein Treffen aus, zu dem ihn der Angeklagte tatsächlich zur Adresse eines Freundes bestellte – und rief schließlich die Polizei dazu.

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Der Angeklagte hat eine andere Geschichte erzählt. Der Käufer hätte unbedingt „persönlich vorbei kommen“ wollen, was aber nicht gegangen sei: „Ich war im Urlaub.“ Er habe dann den Versand angeboten, der andere aber sofort die Polizei verständigt. Das passt offensichtlich nicht zu der Ankündigung im Chat, er habe schon verschickt, die dem Richter auch vorliegt.

So lehnt das Gericht eine Einstellung des Verfahrens ab, die Aussage des Bewährungshelfers bewahrt den 24-Jährigen aber dennoch vor dem Gefängnis.