Finnentrop. Die Sportförderrichtlinien der Gemeinde Finnentrop werden nach über 30 Jahren geändert. Investitionen werden bald einheitlich geregelt sein.
Nach über 30 Jahren ändert die Gemeinde Finnentrop nun ihre Sportförderrichtlinien. Im Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport haben die Fraktionen einstimmig für den Beschlussvorschlag gestimmt, der am 21. September final im Rat diskutiert wird. In der Vergangenheit hatte es immer wieder mal Einzelfallentscheidungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Sportvereine gegeben – zum Beispiel der Tribünenbau für die SG Finnentrop/Bamenohl. Diese Entscheidungen hatten zwar Präzedenzwirkung, wurden aber nicht automatisch Bestandteil der Förderrichtlinien.
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Deswegen wurde unter anderem im Haupt- und Finanzausschuss im Februar eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Sportförderrichtlinien angeregt. Dafür wurde ein Arbeitskreis gebildet, der im Mai und Juni unter der Leitung von Bürgermeister Achim Henkel und der Mitarbeit von Engelbert Schulte aus dem Bereich Soziales, Familie, Bildung und Sport tagte. Dabei einigte sich der Arbeitskreis – bestehend aus Bernadette Gastreich (CDU), Gregor Flamme (CDU), Johannes Korn (CDU), Peter Schmitz (SPD), Reiner Rüschenberg (Freie Wähler) und Edgar Tiggemann (Vorsitzender des Gemeindesportverbandes Finnentrop) – auf folgende Punkte:
Sportplätze
Die Gemeinde Finnentrop fördert die Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen mit einer prozentualen Festbetragsförderung in Höhe von insgesamt 60 Prozent. Die Vereine sind für die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zuständig, die im Rahmen der laufenden jährlichen Sportförderung eine pauschale Bezuschussung in Höhe von 1500 Euro erhalten. Reparaturen werden von der Gemeinde mit 60 Prozent bezuschusst. Kleinmaßnahmen müssen die Vereine selbst tragen, die Bagatellgrenze liegt hier bei 1500 Euro.
Veränderung: Im Bereich des Sportplatzbaus gab es 2003 eine Überarbeitung der Richtlinie. Demnach bekamen Vereine eine prozentuale Festbetragsförderung zuzüglich einer Finanzierungshilfe von insgesamt 40 Prozent.
Bewirtschaftungskosten
Die Vereine müssen die Bewirtschaftungskosten der Umkleidegebäude tragen. Die Gemeinde unterstützt die Vereine hierbei mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von insgesamt 16.000 Euro pro Jahr.
Veränderung: Nach den alten Förderrichtlinien erhielten die Vereine einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 2000 Euro pro Jahr pro Gebäude.
Tennisanlagen
Die Gemeinde gewährt den Vereinen eine Pauschale von 125 Euro für die Frühjahrsrenovierung. Bernadette Gastreich (CDU) regte im Ausschuss allerdings an, ob diese Pauschale erhöht werden könne. „Im Rahmen unserer Fraktionssitzung merkte ein langjähriger Tennisspieler an, dass diese Pauschale damals 250 Mark betrug. Weil die Kosten in den vergangenen Jahren aber sehr gestiegen sind, könnte man überlegen, die Pauschale etwas anzuheben.“ Darüber soll im Rat final entschieden werden.
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Kleinspielfeld
Für die Benutzung des Kleinspielfeldes im Schulzentrum Finnentrop wird kein Entgelt erhoben.
Veränderung: Wer das Kleinspielfeld nutzte, musste gemäß den Richtlinien 4,50 Euro pro Stunde zahlen.
Investitionen und Sanierungen
Die Gemeinde unterstützt Investitionen, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen auf und an den Sportanlagen grundsätzlich mit 40 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Erbrachte Eigenleistungen werden mit 12,50 Euro je geleistete Arbeitsstunde und in Höhe von maximal 20 Prozent der Bruttobaukosten in der Bemessungsgrundlage für den Zuschuss berücksichtigt.
Veränderung: Zuvor wurden Umkleidegebäude und Jugendräume an Sportplätzen mit 25 Prozent gefördert, wobei für Umkleidegebäude eine Maximalförderung von 45.000 Euro und für Jugendräume von 15.000 Euro galt. Beleuchtungsanlagen auf Sportplätzen wurden mit 25 Prozent gefördert (maximal 7500 Euro), Tennisplätze mit 30 Prozent (höchstens 5000 Euro pro Platz), Umkleidegebäude an Tennisplätzen mit 15 Prozent (höchstens 10.000 Euro) und Zuschauerüberdachungen aus Sportplätzen mit 50 Prozent (maximal 1250 Euro).
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Allgemeine Grundsätze
Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, ist eine Bezuschussung grundsätzlich nur möglich, wenn der Verein einen Eigenanteil erbringt und wenn alle Zuschussmöglichkeiten öffentlicher Mittel ausgeschöpft werden. Zuschüsse Dritter – zum Beispiel der Kreis Olpe – werden nicht in Abzug gebracht. Der Verein soll mindestens einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkosten tragen.