Fretter. Der SV Fretter beantragte den gleichen Förderzuschuss für den Bau einer Tribüne wie ihn die SG Finnentrop/Bamenohl erhalten hat – erfolglos.
Der Sportverein Fretter erhält für den geplanten Bau einer überdachten Tribüne im Sportpark Giebelscheid einen Förderzuschuss in Höhe von 40 Prozent. Das hat der Rat der Gemeinde Finnentrop am Dienstagabend beschlossen, der in dieser Konstellation zum letzten Mal in der Mensa des Schulzentrums zusammenkam. Die Ratsmitglieder folgten damit dem Vorschlag der CDU-Fraktion, der deutlich unter dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Förderzuschuss in Höhe von zwei Drittel der Gesamtkosten – rund 100.000 Euro – liegt. Ein Streitthema: Eben dieser zwei-Drittel-Zuschuss wurde der SG Finnentrop/Bamenohl in der letzten Ratssitzung im September für ihren Tribünenbau gewährt. Obwohl die CDU-Mehrheitsfraktion den Dringlichkeitsbeschluss von Noch-Bürgermeister Dietmar Heß ablehnte.
Bereits in dem vorangegangenem Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport sei der Antrag des SV Fretter „länger diskutiert worden“, so Bernadette Gastreich, die als erste stellvertretende Bürgermeisterin für Dietmar Heß einsprang. Am Ende habe man sich auf drei Vorschläge geeinigt, die zur Abstimmung im Rat vorgestellt worden sind:
Vorschlag der Verwaltung: Förderzuschuss in Höhe von zwei Drittel der Gesamtkosten, höchstens jedoch in Höhe von 65.670 Euro
Vorschlag von Edgar Tiggemann (CDU und Vorsitzender des Gemeindesportverbandes Finnentrop): Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, höchstens jedoch in Höhe von 49.250 Euro
Vorschlag der CDU-Fraktion: Zuschuss in Höhe von 40 Prozent
Das sagt die Verwaltung
Nach der bisherigen Förderpraxis der Gemeinde Finnentrop wird der Bau von reinen Zuschauerüberdachungen lediglich mit 50 Prozent der Kosten, höchstens jedoch in Höhe von 1250 Euro, gefördert. Im Fall des Sportparks Giebelscheid habe der SV Fretter jedoch bereits im Vorfeld signalisiert, dass eine Förderquote von unter 50 Prozent das Projekt der überdachten Tribüne gefährden könne, betonte Ludwig Rasche, Erster Beigeordneter der Gemeinde. Die Verwaltung plädierte deswegen auf eine zwei-Drittel-Regelung in Höhe von rund 60.000 Euro.
„Es ist nicht nur ein Sportplatz, sondern eine Leichtathletikanlage, wo der Verein bemerkenswerte Erfolge feiern konnte“, so Rasche. Es sei eine Anlage, die eine Wirkung über die Gemeindegrenzen hinaus habe. Gerade bei der Leichtathletik seien überdachte Bereiche am Rande des Sportplatzes für die Abwicklung hilfreich und notwendig. „Mit der Errichtung eben jener Tribüne würde ein Nachteil bei Meisterschaften wegfallen“, betonte Rasche die Wichtigkeit.
Das sagt die CDU
Auch die CDU sehe die Notwendigkeit einer überdachten Tribüne für den SV Fretter, so Fraktionsvorsitzender Ralf Helmig. „Unsere vorgeschlagene Förderquote in Höhe von 40 Prozent ist schon deutlich höher als in der Förderpraxis vorgesehen“, argumentierte er. Dass die SG Finnentrop/Bamenohl im vergangenen Monat den Fördersatz von knapp 67 Prozent für ihren Tribünen-Bau erhalten habe, sei auf den von der Verwaltung vorgebrachten Dringlichkeitsbeschluss zurückzuführen. Diesen hatte die CDU übrigens abgelehnt.
Das sagt Edgar Tiggemann
Der Vorsitzende des Gemeindesportverbandes befürworte als Fretteraner grundsätzlich die Lösung der Verwaltung, auch im Hinblick auf das Recht der Gleichbehandlung gegenüber der SG. „Die Regelung muss transparent sein und für alle gelten“, so Tiggemann. Dass die SG „gottesgleich beschenkt“ wurde, sei für andere Vereine ein „Schlag ins Gesicht“ gewesen, aber mittlerweile „verbrannte Erde“.
Tiggemann sprach sich für eine Förderrichtlinie in Höhe von 50 Prozent aus mit einem Höchstförderbetrag von 49.250 Euro. Ein Abweichung von der Förderquote sei seiner Ansicht nach rechtswidrig.