Attendorn/Olpe. Nach einer wilden Verfolgungsjagd hängte ein 37-Jähriger die Polizei ab. Er war im Olper Gericht angeklagt. Die Hintergründe.

Die Ordnungshüter waren chancenlos gegen den 37-jährigen Attendorner. „Wir haben keine langsamen Autos, aber es bestand keine Möglichkeit, dran zu bleiben. Er war so hochmotorisiert“, sagte ein Polizeibeamter am Montag im Olper Amtsgericht. Als der Angeklagte am 6. August vergangenen Jahres um 13.30 Uhr im Schwalbenohl kontrolliert werden sollte, brauste er mit seinem Seat davon. „Er fuhr mit sehr hoher Geschwindigkeit durch die Märkische Straße Richtung Ennest, überholte zwei Pkw und einen Lkw, fuhr durch zwei Kreisverkehre und dann zurück auf die Märkische Straße. Auf der Attendorner Straße war das sehr gefährlich. Das war Wahnsinn. Wir haben ihn dann nicht mehr gesehen“, schilderte der Beamte die wilde Verfolgungsjagd in der Hansestadt. „Wir haben versucht, dran zu bleiben, aber das ging gar nicht“, berichtete auch die Kollegin (29), die damals den Streifenwagen fuhr. Sie habe den Mann wegen früherer Verstöße gekannt und deshalb kontrollieren wollen.

Freiheitsstrafe bis zwei Jahre

Um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen geht es im Paragrafen 315 d des Strafgesetzbuches. Schuldig macht sich, wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Geahndet wird dies mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Bereits vor der Verhandlung hatte der 37-Jährige die Vorwürfe in einem Schreiben an das Gericht eingeräumt. „Seine Lebensgefährtin hatte ihn nach mehreren Jahren aus der Wohnung geworfen“, sagte Verteidiger Harald Kröning. „Ich hatte den Kopf nicht beisammen. Meine Freundin hatte gerade Schluss gemacht. Da bin ich ohne Ziel gefahren. Ich wollte den Kopf frei bekommen“, so der Angeklagte im Gericht. Die Flucht vor der Polizei sei das Dümmste gewesen, was er je gemacht habe: „Ich war so am Heulen. Ich wollte mir auch nicht die Blöße geben. Ich entschuldige mich sehr.“ Er habe sich eigentlich mit seiner Freundin ein schönes Leben aufbauen wollen.

Ganz erhebliche Gefährdung

Auch interessant

Oberamtsanwalt Benjamin Schneider sprach von einer ganz erheblichen Gefährdung: „Er ist in Attendorn mit höchstmöglicher Geschwindigkeit gefahren. Auch die Anhaltesignale der Polizei haben ihn nicht veranlasst anzuhalten, sondern die Geschwindigkeit noch zu erhöhen. Er hat nicht nur riskant mehrere Fahrzeuge überholt, sondern die Geschwindigkeit auch im Wohngebiet beibehalten.“ Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens forderte Schneider 1800 Euro Geldstrafe. Zudem solle die Fahrerlaubnis für zehn Monate eingezogen werden.

Auch interessant

Der 37-Jährige habe sich in einer extremen emotionalen Situation befunden, betonte Verteidiger Kröning. Er sei in einer intensiven depressiven Phase gewesen. Von den Polizeibeamten werde eine negative Stimmung gegen seinen Mandanten erzeugt. Kröning plädierte für 400 Euro Geldstrafe und ein Fahrverbot zwischen einem und sechs Monaten.

Einziehung des Führerscheins

Auch interessant

Das Urteil: 1200 Euro Geldstrafe und Einziehung des Führerscheins für zehn Monate wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. „Er hat sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos in größtmöglicher Geschwindigkeit fortbewegt. Ich sehe ein, dass Sie in einer emotionalen Ausnahmesituation waren und nicht mit Tränen in den Augen kontrolliert werden wollten, aber das ändert nichts an der Tat. Das war gefährlich“, meinte Richterin Nicole Höhmann. Zugunsten des Angeklagten wertete sie die relativ kurze Fahrstrecke von drei Kilometern. Zudem sei er nicht vorbestraft, voll geständig und habe glaubhaft Reue gezeigt. Nicht nachvollziehen könne sie, dass die Ermittlungsbehörden bislang nicht tätig geworden seien wegen der Fahrerlaubnis.