Lennestadt/Oberhundem. Um einen schrecklichen Unfall in Oberhundem ging es in einer Verhandlung vor Gericht. Er hatte schlimme Folgen für zwei Motorradfahrer.

Die fürchterlichen Folgen des Unfalls in Oberhundem am 28. März 2020 wurden für alle im Gerichtssaal deutlich. Mühevoll schleppte sich der 53-Jährige zum Stuhl, um als Zeuge auszusagen. Gegen 15 Uhr war an jenem Tag sein Leben zerstört worden. „Ich kann die Arme nicht heben, die Hände funktionieren nicht. Laufen geht ein paar Meter, sonst sitze ich im Rollstuhl. Duschen kann ich nicht, ich kann mir die Schuhe nicht binden. Meine Frau hilft mir“, sagte der Mann aus Kreuztal und schluchzte: „Wenn ich darauf angesprochen werde, kann ich nicht sprechen.“ Ein Auto hatte dem Motorradfahrer und einem dahinter fahrenden Freund (56) die Vorfahrt genommen. Laut Arztbericht erlitt der 53-Jährige eine inkomplette Querschnittslähmung.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung saß am Dienstag ein Pfarrer im Ruhestand auf der Anklagebank im Amtsgericht Lennestadt. Er habe von der Rüsper Straße nach links auf die L 553 abbiegen wollen, verlas der Geistliche eine Erklärung. Er habe einen Motorradfahrer vorbeigelassen und sei erschrocken gewesen: „Dann habe ich mir einen Ruck gegeben und bin losgefahren. Dabei vergaß ich, nach links zu gucken.“ Er übersah die beiden aus Richtung Rhein-Weser-Turm kommenden Motorradfahrer.

Briefe geschrieben

In mehreren Briefen habe er sein Bedauern, vor allem an den schwerstverletzten 53-Jährigen, ausgedrückt, aber keine Antwort erhalten. Ein paar Wochen nach dem Unfall sei er zunächst kein Auto gefahren: „Jetzt fahre ich wieder, aber ich meide die Unfallstelle. Ich halte noch Gottesdienste, da muss ich beweglich sein.“

Urteil ist rechtskräftig

Die Bewährungszeit für den Pfarrer beträgt zwei Jahre.Die Geldstrafe von 8000 Euro muss er nicht zahlen, wenn er sich in dieser Zeit straffrei verhält.Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptierten das Urteil, so dass es rechtskräftig ist.

Im Gegensatz zu seinem Freund kam der 56-jährige Kradfahrer aus Freudenberg noch recht glimpflich davon, jedenfalls, was die körperlichen Blessuren angeht. „Ich weiß nicht, was mich zur Vollbremsung veranlasst habe, aber ich glaube, ich habe den Einschlag von ihm gegen das Auto gehört“, sagte der Mann, der einen gebrochenen Fuß und Finger erlitt. Als er wieder zu sich kam, habe er den 53-Jährigen da liegen sehen: „Ich hielt seine Hand. Ich hatte Angst, dass er auf der Straße stirbt. Als ich hörte, dass er lebt und im Rettungshubschrauber ist, war ich froh.“

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Die psychischen Folgen sind aber auch für den 56-Jährigen immens: „Ich bin immer noch wegen posttraumatischer Belastungsstörungen in Behandlung, da ist leider noch keine Ende abzusehen.“ Zur Frage von Richter Stephan Schmelzer, wie der Pfarrer bestraft werden solle, meinte der 56-Jährige: „Ich hege keinen Groll gegen ihn. Ich möchte ihn persönlich nur bitten, kein Auto mehr zu fahren.“ Der Seelsorger sagte zu beiden Kradfahrern, dass es ihm furchtbar leid tue.

3000 Euro an Kreisverkehrswacht

Es sei ein Fall, wo sich Staatsanwaltschaft und Gericht schwer tun, meinte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft: „Der Angeklagte ist selber gestraft.“ Ihre Forderung: 8000 Euro Geldstrafe zur Bewährung, als Auflage 3000 Euro Geldbuße an die Kreisverkehrswacht sowie die Prüfung der Fahreignung bei der Straßenverkehrsbehörde. Verteidiger Dominik Tigges sprach von „einer kleinen Sorgfaltsverletzung mit fatalen Folgen. Er ist durch die Sache gestraft genug. Das wird ihn nicht mehr loslassen.“

Richter Schmelzer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es handele sich um ein Augenblicksversagen: „Sie haben schlicht und ergreifend einen Moment nicht aufgepasst. Es war ein kleiner Fehler, der vielen passieren kann und fatale Folgen hat. Sie müssen mit der Schuld zurechtkommen.“