Altenhundem/Kreis Olpe. Spätestens am Wochenende werden die ersten Außenlokale wieder öffnen - mit Auflagen. Warum die Wirte trotzdem Sorgen haben.

Die Vorfreude der Gastronomie ist riesig. Bleibt die Wocheninzidenz im Kreis Olpe unter 100, ist ab morgigen Donnerstag zumindest wieder Außengastronomie möglich. Aber angesichts des Wusts an bestehenden Auflagen und Vorschriften wird es nur einen Re-Start auf Raten geben, verbunden mit Rechten und Pflichten für alle - besonders auch für die Gäste.

„Die Gäste freuen sich genauso darauf wie wir, aber viele haben die Situation noch nicht verinnerlicht“, befürchtet Andreas Cordes. Der Wirt des „Ambiente am Markt“ hatte gestern morgen einige Altenhundemer Kollegen zusammengerufen, um gemeinsam über die neue Lage am Donnerstag zu informieren.

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Einige Wirte haben Angst, von den Gästen nach fast sechs Monaten im Lockdown regelrecht überrannt zu werden. Spätestens am Wochenende, wenn das Wetter besser werden soll.

Denn die Bilder in den Medien aus Regionen wie Münster, Siegen oder dem Kreis Soest, wo die Außenlokale schon wieder geöffnet haben, könnte einen falschen Eindruck vermitteln. Andreas Cordes: „Heute morgen hat mich eine Dame angerufen, die will Mittwoch mit acht Leuten zum Frühstück kommen und es hat eine halbe Stunde gedauert, ihr zu erklären, warum das nicht geht.“ Auch bei Gregor Heimes, DB-Bistro am Bahnhof, klingelt das Telefon für Tischbestellungen ständig.

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Kein Automatismus

Bürgermeister Tobias Puspas bekräftigt, dass ab Donnerstag noch lange nicht alles geht was früher ging. „Es ist kein Automatismus. Im Moment greift die geltende Bundesverordnung (Notbremse), aus der fällt der Kreis Olpe dann ab Donnerstag möglicherweise raus.“ Falls die Inzidenz unter 100 bleibt. Aber die Beschränkungen der Coronaschutzverordnung, zum Beispiel dass maximal fünf erwachsene Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch Platz nehmen dürfen, die bleibe bestehen. Eine Änderung der Verordnung ist frühestens am 5. Juni in Sicht.

Nicht alle Betriebe werden direkt am Donnerstag öffnen, abgesehen vom Wetter. Das DB-Bistro Heimes will zunächst nur seine Eisdiele öffnen und nachmittags Kuchen anbieten. Das Restaurant „Bei Bernardo“ geht erst nächste Woche an den Start. Zunächst müsse die Küche wieder hochgefahren werden. Im Abholverkauf seien nur Pizza und Pasta gegangen, Frischeprodukte wie zum Beispiel Fisch müssten nun erst eingekauft und geliefert werden, so Inhaber Andrea Canana.

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Das komplette Speisensortiment wird es bei vielen also nicht sofort geben. „Nur das, was möglich ist“, so Stephanie Archontakis vom „Ilot“.

Zumindest problematisch sehen die Gastronomen auch die geforderte Gästedokumentation. Denn im Gegensatz zum letzten Jahr, als die Erfassung der Gäste-Kontaktdaten ausreichte, müssen die Servicekräfte nun die drei „Gs“ überprüfen, also ob die Gäste negativ getestet, geimpft oder genesen sind.

Tobias Puspas: „Die Gastwirte müssen das bewerkstelligen, nach bestem Wissen und Gewissen.“ Der Bürgermeister hofft, dass es für die Erfassung der drei „Gs“ schon bald eine digitale Lösung per QR-Code und über die LUCA-App geben wird. Doch für Gäste ohne Smartphone wird es auch künftig noch die Gästeregistrierung per Zettel und Kuli geben müssen.

Kontrollen angekündigt

Zu den „Gästen“ im Biergarten werden sich auch die Mitarbeiter/innen der Ordnungsbehörde gesellen. „Von Regelungen ohne Kontrollen halte ich nichts. Wir werden also kontrollieren, aber mit Herz und Verstand“, kündigt Puspas Kontrollen mit Fingerspitzengefühl an.

Dass der Aufwand für den Außen-Re-Start enorm ist und die Erträge eher gering sein werden, ist allen Gastronomen klar. Gregor Heimes: „Dadurch wird ein kleiner Teil der Kosten abgefedert.“

„Die Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben, aber wir sind seit dem 1. November im Lockdown und wir wollen für unsere Gäste da sein“, sagt Andreas Cordes. Deshalb seien alle Gäste herzlichst willkommen, aber bitte unter Einhaltung und mit Verständnis für die geltenden Regeln.

Das sollten Gäste in der Außengastronomie wissen:

Pro Tisch dürfen maximal fünf erwachsene Personen (ohne Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahren) aus maximal zwei Haushalten Platz nehmen.

Die Kontaktdaten werden erfasst (elektronisch oder schriftlich), Maskenpflicht besteht nur noch beim Betreten der Innenräumen (z. B. Sanitärräume), die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden.

Gäste benötigen einen höchstens 48 Stunden alten Schnelltest (kein Selbsttest), Geimpfte und Genesene einen entsprechenden Nachweis.

Eine (auch spontane) Tischreservierung wird empfohlen.