Lennestadt. 53-Jähriger wegen exhibitionistischer Handlungen im Amtsgericht Lennestadt angeklagt. Aufruhr in der Straße Hermesfeld
Wegen exhibitionistischer Handlungen war ein 53-Jähriger im Amtsgericht Lennestadt angeklagt. Er soll sich am 7. Juli 2020 um 14 Uhr im Bereich der Straße Hermesfeld in der Nähe des Osterfeuerplatzes in Grevenbrück entkleidet haben. „Er spazierte durch ein Getreidefeld auf und ab. Neben einem Baum hat er sein Glied wiederholt stimuliert. Zeuginnen haben das beobachtet. Darum ging es ihm“, so Amtsanwältin Müller-Lück in der Anklage. Der Prozess endete jedoch mit einem Freispruch.
Er sei dort gejoggt, sagte der in Schmallenberg wohnende Angeklagte: „Ich schwitze sehr viel. Deshalb habe ich die Sachen ausgezogen. Ich bin davon ausgegangen, dass mich da keiner sieht. In keiner Weise habe ich mich sexuell erregt.“ Dann sei er durchs Feld gegangen, aber nur, um seinen Autoschlüssel zu suchen.
Auch am Morgen vor der Verhandlung und einen Tag zuvor war der 53-Jährige nochmals im Hermesfeld aufgetaucht. „Es ist Ihnen gelungen, eine ganze Straße in Panik zu versetzen“, sagte Richter Edgar Tiggemann. Das sei nicht seine Absicht gewesen, meinte der 53-Jährige. Verteidiger Thomas Trapp bestätigte, dass er den Angeklagten aufgefordert habe, Fotos von der Örtlichkeit zu machen.
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Eine Anwohnerin sagte, dass sie den Mann damals mehrmals nackt gesehen habe. Er habe in Richtung der Häuser geschaut: „Er hat sich an seinem Penis herumgespielt. Ich hatte das Gefühl, dass er unbedingt gesehen werden will.“ Eine Nachbarin ergänzte: „Ich konnte ganz klar erkennen, dass er sein Genital in der Hand hatte.“ Eine Polizeibeamtin, berichtete, dass sie bei dem Mann Penis-Ringe gefunden habe: „Er sagte, das seien Trainingsgeräte für seine Hand.“
Unter Bewährung
Der 53-Jährige steht unter Bewährung. Am 20. Juni 2019 hatte ihn das Amtsgericht Schmallenberg ebenfalls wegen exhibitionistischer Handlungen zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Er hat neun Vorstrafen, überwiegend wegen Betrügereien. Seine Einlassung sei zwar lebensfremd, aber auch nicht ganz unglaubwürdig, meinte Amtsanwältin Müller-Lück: „Die Zeuginnen fühlten sich nicht direkt belästigt. Es gibt doch erhebliche Zweifel am Vorsatz.“ Dem von der Amtsanwältin geforderten Freispruch schlossen sich Verteidiger Trapp und der Richter an.
Das Gesetz stelle strenge Anforderungen, um wirklich zu einer Strafe zu kommen, so Tiggemann: „Strafbar ist es nur dann, wenn ich es in der Absicht mache, wahrgenommen zu werden und jemanden zu belästigen. Ich kann ihm aber nicht nachweisen, dass er das gemacht hat, um beobachtet zu werden. Da gibt es geeignetere Plätze.“ Zudem sei bei den Zeuginnen kein Ekelgefühl oder Schock festgestellt worden, nur die Sorge um die Kinder: „Das reicht nach dem Gesetz nicht.“ Der Freispruch ändere aber nichts daran, dass er ein Problem damit habe, sagte der Richter zum Angeklagten: „Sie können jetzt nicht sagen: Ich darf es ja.“ Zudem ermahnte er ihn eindringlich, sich vom Hermesfeld fern zu halten. „Ja, ja, keine Frage“, sagte der 53-Jährige.