Kreis Olpe. Mit der bundesweiten Corona-Notbremse wird es auch im Kreis Olpe eine Ausgangssperre geben. Aber lässt die sich überhaupt kontrollieren?
Nach dem Beschluss im Bundestag am Mittwoch kommt wohl auch auf den Kreis Olpe, der eine Sieben-Tages-Inzidenz von 170,2 aufweist, zeitnah eine Ausgangssperre zu, die zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gelten soll. Die Behörden bereiten sich bereits darauf vor.
Landrat Theo Melcher erklärte auf Anfrage unserer Redaktion, dass sich seine grundsätzliche Position zur Ausgangssperre nicht geändert habe: „Ich halte davon nichts. Und wenn ich die Möglichkeit habe, eine Ausgangssperre zu verhindern, werde ich sie verhindern. Wenn es aber in diesem Bundesgesetz steht, sind wir dem Gesetz unterworfen wie jeder andere auch.“ Die örtlichen Ordnungsbehörden und die Polizei müssten dann kontrollieren, ob es eingehalten werde. Das Bundesgesetz hebe alle anderen, möglicherweise widersprechenden Regelungen automatisch auf.
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Denkbar sei auch die Variante, dass die Kreise verbindliche Weisungen erhalten würden. „Das müssen wir abwarten. Das Gesetz wird vermutlich am Donnerstag im Bundesrat sein. Ich gehe davon aus, dass es frühestens am Samstag in Kraft tritt.“
Ausgenommen von dieser Regelung sind beispielsweise Arbeitnehmer, die Nachtschicht haben, sowie Mitarbeiter von Rettungsdienst und Polizei. Auch, wer nach 22 Uhr noch mit dem Hund rausgehen oder eine Runde joggen möchte, kann dies weiterhin tun.
Auf die Polizei und die Ordnungsämter wartet, mal wieder, ein deutliches Mehr an Arbeit. Denn ihnen obliegt es, die Regelungen im öffentlichen Raum zu kontrollieren. Wie das funktionieren kann, wissen die Verantwortlichen allerdings noch nicht im Detail.
Nur Stichproben möglich
Grundsätzlich, sagt Attendorns designierte Ordnungsamtsleiterin Danica Struck, begrüße sie bundesweit einheitliche Regelungen in der Bekämpfung der Pandemie. „Denn der Flickenteppich an Regelungen, den wir aktuell haben, trägt sicherlich nicht zur Akzeptanz bei.“ Wie die städtischen Ordnungshüter mit der Kontrolle einer Ausgangssperre umgehen wollen, das werde man rathausintern am Donnerstag im Corona-Krisenstab besprechen. „Wie konkret wir die Ausgangssperren also kontrollieren werden, kann ich noch nicht sagen.“ Stichprobenartige Kontrollen werde es sicherlich geben, „aber wir sind schon aus personellen Gründen, wie die Kollegen in den anderen Kommunen auch, nicht in der Lage, rund um die Uhr auf den Straßen unterwegs zu sein“, so Struck.
Ähnlich äußert sich auch Joachim Blume, Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Finnentrop, der zunächst die Absprache mit der Polizei suchen würde.
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Die Polizei am Zug sieht auch Verena Gräbener, Leiterin des Fachbereichs Schule, Ordnung und Soziales im Rathaus Kirchhundem. Die Gemeinde will zunächst abwarten, bis die konkreten Ausführungsbestimmungen für das neue Gesetz feststehen. Dann werde sich die Gemeindeverwaltung konkret damit befassen. „In einer Flächengemeinde wie Kirchhundem kommt sicherlich nur eine stichprobenartige Überwachung von Ausgangsbeschränkungen in Frage“, so Gräbener. Immerhin verteilen sich die 11.900 Einwohner auf 37 Ortschaften.
„Die Polizei unterstützt die in erster Linie zuständigen Ordnungsbehörden bei der Kontrolle der Beschränkungen“, will die Polizei laut Pressesprecher Michael Klein die Städte und Gemeinden nicht im Regen stehen lassen. Klein betont: „Dazu wird sie auch Personen und Fahrzeuge kontrollieren und gegebenenfalls Anzeigen schreiben, je nach Einsatzlage. Eine lückenlose Überwachung des öffentlichen Raums wird jedoch kaum möglich sein.“
Im Vergleich zu den Großstädten seien vor allem nach 22 Uhr deutlich weniger Menschen im Kreis Olpe unterwegs. Klein: „Die Motivation, sich draußen aufzuhalten, ist aber unterschiedlich und auch zum Teil nachvollziehbar. Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, Kontakte zu reduzieren und die Beschränkungen einzuhalten.“
Mit wenig Bewegung nach 22 Uhr auf den Straßen der Dörferstadt Drolshagen rechnet auch Bürgermeister Uli Berghof: „Bei uns wird es laufen wie bisher. Die Polizei kontrolliert, gibt uns ihre Daten, und wir leiten gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.“