Lennestadt. Die Meggener Investorengruppe hat wieder Beschwerde gegen die Vergabe des Meggener Bahnhofs eingelegt. Kippt der Kreis die Entscheidung erneut?
Nachdem der Stadtrat das Grundstück des alten Bahnhofs in Meggen auch im zweiten Vergabeverfahren dem Schweizer Investor Incler zusprach, hat die Meggener Investorengruppe abermals eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kreis Olpe eingelegt. „Teile des Rates der Stadt Lennestadt haben einen Beschluss gefasst, von dem sie hätten ausgehen können, dass dieser einer rechtlichen Überprüfung – nach bisheriger Sachlage – nicht standhält“, erklärt der beauftragte Rechtsanwalt Yannic Zimmermann in einer Pressemitteilung.
Schon die erste Vergabe war von der Kommunalaufsicht beim Kreis Olpe gekippt worden, weil der damalige Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss getroffen wurde, obwohl er in die Zuständigkeit des Stadtrates fiel. Daraufhin wurde ein neue Abstimmung – dieses Mal im Rat – herbeigeführt. Damit seien die formellen, nicht aber die inhaltlichen Mängel behoben worden, argumentiert die Investorengruppe nun.
Der Verkaufspreis von 40 Euro pro Quadratmeter – etwa die Hälfte des Bodenrichtwerts – sei „unangemessen niedrig“, erklärt der Rechtsanwalt. Diesen Einwand habe der Landrat in seiner Reaktion auf die Beschwerde als „durchaus berechtigt“ angesehen. „Ausführungen der Stadt Lennestadt zur Rechtfertigung einer deutlichen Unterschreitung des Verkehrswertes wurden als ,unzureichend’ deklariert“, sagt Yannic Zimmermann. Trotzdem sei beim zweiten Beschluss nicht nachgebessert worden. Die Stadt Lennestadt hatte den niedrigen Verkaufswert unter anderem mit der schwierigen Lage des Grundstücks direkt an den Bahngleisen begründet.
Der Kreis Olpe bestätigte auf Nachfrage den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese wird nun geprüft.