Meggen. Nächste Runde im Meggener Bahnhofs-Poker: Die Kommunalaufsicht beim Kreis in Olpe ist jetzt am Zug.
Das Thema „Bahnhof Meggen“ ist mit der Ratssitzung am Mittwochabend in der Sauerlandhalle, wo der Stadtrat nochmals über die Aufhebung des Beschlusses des Bauausschusses über die Neubebauung des Rathauses abstimmte, noch nicht beendet. „Ich werde den Beschluss aus rechtlichen Gründen beanstanden, das ist meine Pflicht“, so Bürgermeister Stefan Hundt. Hundt hatte das in der Ratssitzung bereits angekündigt. Das klingt eigentlich paradox, weil sich inhaltlich durch die Abstimmung nichts geändert hat (wir berichteten).
Rechtliche Fragen
Aber rein rechtlich gesehen darf ein rechtswidriger Beschluss nicht unwidersprochen bestehen bleiben, sondern muss von der Kommunalaufsicht beim Kreis Olpe geprüft werden. Nach Auffassung der Verwaltung hätte der Rat am Mittwoch laut Gemeindeordnung - und durch das Oberwaltungericht Münster in einem früheren Verfahren bestätigt - gar nicht über die Aufhebung der Bauausschuss-Entscheidung abstimmen dürfen. Dies könnte nur der Bauausschuss selber tun, falls ein Drittel der Mitglieder eine Abstimmung darüber beantragt. Ob der Antrag auf Aufhebung des Bahnhofs-Beschlusses in der nächsten Bauausschuss-Sitzung ab 13. August nochmals gestellt wird, nachdem er im Rat gescheitert war, ist unklar.
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