Lennestadt. Ein TV-Star rast mit 142 km/h durch Lennestadt. Jetzt wurde das Verfahren eingestellt. Diese Entscheidung ist kaum zu verstehen. Ein Kommentar.

Wenn jemand mit 142 Kilometern pro Stunde durch eine geschlossene Ortschaft rast, über Zebrastreifen und vorbei an Fußgängern auf dem Gehweg, dann sagt einem der gesunde Menschenverstand: Der Fahrer gefährdet Menschenleben und gehört bestraft. Dass ein Gericht in diesem Fall keine Straftat sieht, ist kaum zu erklären.

Bestraft werden sollen Fahrer, so sagt es das Gesetz, die deswegen rasen, „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Aus dem Video, mit dem sich der Tuning-Star selbst überführte, geht klar hervor, dass er die Probefahrt nutzen wollte, um die sagenhafte Beschleunigung des Elektro-Porsche auf die Probe zu stellen – also um möglichst schnell „eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Wie das Gericht bei den Umständen in Trockenbrück auf die theoretische Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs verweisen kann, bleibt ein Rätsel.

Und auch das Argument, dass doch nichts passiert sei, zieht in dem Fall nicht. Zig Autofahrer werden in Deutschland Woche für Woche völlig zurecht zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt, weil sie betrunken Auto gefahren sind. Selbst wenn sie deutlich vorsichtiger unterwegs waren als der Fernsehstar. An ihn und seine Rücksichtslosigkeit hätten Gerichte dasselbe Maß anlegen müssen.