Lennestadt. Die Raserei mit 142 km/h durch Trockenbrück wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Der Fall liegt jetzt bei der Bußgeldstelle.

Es war ein Video, das für Aufruhr sorgte. Zwischen dem 2. und 19. Juni soll ein aus Auto- und Tuningformaten bekannter Fernsehmoderator mit 142 km/h über die B 55 durch Trockenbrück gerast sein, wo maximal Tempo 50 zugelassen ist. Das Video mit dem weißen Elektro-Porsche tauchte auf dem You-Tube-Kanal des Tuning-Stars auf. Der Tacho zeigt auf einem Screenshot besagte 142 Stundenkilometer. Mehrere Anzeigen waren bei der Polizei eingegangen, die sich mit der Staatsanwaltschaft um den Fall kümmerte.

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Jetzt gibt es eine Entscheidung. „Wir haben das Verfahren eingestellt und die Sache weitergeleitet an die Bußgeldstelle des Kreises Olpe“, teilte Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss auf Anfrage unserer Redaktion mit. Knackpunkt war dabei der Paragraf 315 d des Strafgesetzbuches, in dem es um verbotene Kraftfahrzeugrennen geht und hier konkret um den Punkt 3. Dort heißt es: „Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtlos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

20 Prozent Abzug

Und dies werde bei den Gerichten unterschiedlich gesehen, so von Grotthuss: „Es gibt eine Auslegungsproblematik.“ Auf der einen Seite orientieren sich die Gerichte an der Verkehrssituation, auf der anderen Seite an der absoluten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Das Gericht in Siegen habe sich für Letzteres entschieden: „Der Porsche fährt 260 und da hat er mit den 142 die Höchstgeschwindigkeit bei weitem nicht erreicht. Wir gehen deshalb davon aus, dass der Straftatbestand nicht erfüllt ist.“

28 Sekunden lang

Das Video wurde tagsüber auf der B 55 aufgenommen. Es sind Fußgänger, Fahrradfahrer und Gegenverkehr zu erkennen.

Etwa 50 Meter vor der Einfahrt Richtung Theten endet der 28 Sekunden lange, ungeschnittene Clip.

Heinz Kirchhoff, Fachdienstleiter Straßenverkehr beim Kreis Olpe, bestätigte, dass die Akte eingetroffen sei: „Ich kann jetzt noch nicht sagen, was wir machen.“ Das ist auch kein Wunder, denn es sind insgesamt 336 Seiten von Polizei und Staatsanwaltschaft zu dem Fall. Eine Besonderheit sei, dass es kein offizielles Messergebnis der Geschwindigkeit von Kreis oder Polizei gibt, so Kirchhoff: „Aufgefallen ist das nur durch das Video, wo auf dem Tacho 142 Kilometer zu erkennen sind. Deshalb sind wir verpflichtet, 20 Prozent abzuziehen.“

Mit diesem Abzug bleibe es bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h. Nach dem Bußgeldkatalog ergibt sich laut Kirchhoff folgende Ahndung: 480 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ob der Fahrer eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder dergleichen machen müsste, um nach den drei Monaten seinen Führerschein wieder zu bekommen, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Sie überprüft die Fahrtauglichkeit. Hier ist jedoch nicht der Kreis Olpe zuständig, sondern die Behörde am Wohnort des Fernsehmoderators.

Der Kreis Olpe hört jetzt den Fahrer zu den Vorwürfen an. Wie es dann weitergeht, bleibt abzuwarten. Der aus dem Ruhrgebiet stammende Beschuldigte hat die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dann käme der Fall vor Gericht.