Kreis Olpe. Die Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe wird durch groteske Auflagen für Schwertransporte zunehmend torpediert, kritisiert die IHK Siegen.
„Das Maß ist voll!“ Für den Vorsitzenden des Industrie- und Verkehrsausschusses der IHK Siegen, Walter Viegener (Viega Holding GmbH & Co. KG), steht die Wettbewerbsfähigkeit vieler produzierender Betriebe in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe auf dem Spiel.
Der Grund: die zunehmenden Probleme in der Abwicklung von Großraum- und Schwertransporten. Die Sondertransporte sind für die heimischen Apparate- und Behälterbauer, Walzen- und Rohrhersteller und viele andere Betriebe extrem wichtig. Die Genehmigungsbehörden in den beiden Kreisen bearbeiten jedes Jahr zwischen 10 und 14.000 Schwertransportanträge.
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Ausufernde Bürokratie
Walter Viegener: „Schon bisher hatten die meisten Speditionen in der täglichen Praxis mit einer teils grotesken Fülle an Auflagen zu kämpfen. Für mich grenzt es an ein Wunder, dass Schwertransporte bei dieser Bürokratie überhaupt noch auf unseren Straßen rollen!“ Neuer Stein des Anstoßes ist die im April in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Konkret geht es dabei um zwei Neuerungen, die Großraum- und Schwertransporte unmittelbar betreffen.
Bislang konnte der Antragsteller den Transport am Sitz seines Unternehmens, einer Niederlassung, seinem Wohnsitz oder am Startort des Transportes beantragen. Die StVO-Novelle lässt dies nur noch an zwei Orten zu, nämlich am Start- und am Zielort. „Dies wird dazu führen, dass sich viele Genehmigungsbehörden einer Flut von Anträgen ausgesetzt sehen, für die sie personell nicht gerüstet sind. Was dies für behördliche Bearbeitungszeiten bedeutet, ist offensichtlich“, schwant auch IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer nichts Gutes.
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Bearbeitung dauert zehn Wochen
Schon in der Vergangenheit seien Anträge, je nach Bundesland, zehn Wochen oder länger bearbeitet worden, was in einigen Fällen in Konventionalstrafen oder stornierten Aufträgen gemündet sei. Dieser Trend werde nun wieder verstärkt. „Als im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, dass die Durchführung von Schwertransporten erleichtert werden soll, hatten wir uns alle gefreut. Da ist es erstaunlich, mit welcher Regelmäßigkeit es den Mitarbeitern in den Ministerien gelingt, entgegen solcher Verlautbarungen neue rechtliche Vorgaben so praxisfern wie möglich zu gestalten“, betont Walter Viegener.
Und noch eine Neuerung der StVO treibt manch heimischem Spediteur die Zornesröte ins Gesicht: Die Novelle sieht jetzt eine bundesweit einheitliche Gebührentabelle für die Antragsbearbeitung vor. „Probeberechnungen nach dem Modell zeigen einen Gebührenanstieg von bis zu mehreren hundert Prozent“, so Langer.
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Schwertransporte kein Luxus
Auch in diesem Punkt fordert Walter Viegener deshalb die Politik zu einer Korrektur der StVO-Novelle bzw. der zugehörigen Gebührentabelle auf. „Die Mehrkosten treffen die Branche in einem Moment, in dem sie alle Kraft benötigt, die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Angesichts der ohnehin hohen Kosten bei den Schwertransporten muss alles vermieden werden, was die Wettbewerbssituation der betroffenen Unternehmen weiter verschlechtert!“ Schwertransporte seien kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit und oft von übergeordnetem Interesse. Derzeit wird die Novelle im Bundesverkehrsministerium überarbeitet. Walter Viegener: „Ein guter Anlass, auch bei der Zuständigkeit der Behörden und der Gebührensätze nachzusteuern.“