Kreis Olpe. . „Wenn Unternehmen auf die Genehmigung von Schwertransporten acht oder neun Wochen warten müssen, trifft uns das als Behörde auch!“ Thomas Schneider, Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Kreis Siegen-Wittgenstein, zeigte vor dem Arbeitskreis Verkehrswirtschaft der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) in vielen Punkten Verständnis für die Unzufriedenheit heimischer Firmen mit der Dauer der Genehmigungsverfahren.

„Wenn Unternehmen auf die Genehmigung von Schwertransporten acht oder neun Wochen warten müssen, trifft uns das als Behörde auch!“ Thomas Schneider, Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Kreis Siegen-Wittgenstein, zeigte vor dem Arbeitskreis Verkehrswirtschaft der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) in vielen Punkten Verständnis für die Unzufriedenheit heimischer Firmen mit der Dauer der Genehmigungsverfahren.

Die Zahl der Anträge für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Die Folge: massive Bearbeitungsrückstände bei vielen Genehmigungsbehörden.

Neue Vorgaben für Schwertransporte

Vor rund 40 Vertretern der Logistikbranche und produzierenden Unternehmen erläuterte Schneider die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die Ende Mai in Kraft getreten ist und neue Vorgaben für die Planung und Durchführung von Schwertransporten mit sich gebracht hat.

So sind ab diesem Sommer größere Transporte bekanntlich nicht mehr auf polizeiliche Begleitung angewiesen. Sie können jetzt durch privates Fachpersonal begleitet werden. Allerdings ist die private Transportbegleitung für den Auftraggeber mit höherem Aufwand verbunden.

Begleitfahrzeuge reduzieren

Hier stellte Thomas Schneider mögliche Erleichterungen in Aussicht: „Wir sind in der Startphase auf ‚Nummer sicher’ gegangen und werden die aktuellen Vorgaben im Lichte der Erfahrungen zum Jahreswechsel neu bewerten. Möglicherweise können wir die Zahl der Begleitfahrzeuge reduzieren.“

Wichtig sei, dass eine private Begleitung durch entsprechend geschulte Verwaltungshelfer nur bei plan- und regelbaren Strecken durchgeführt werde, betonte Jürgen Griesing von der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein.

Ein weiteres Schwerpunktthema der lebhaften Arbeitskreissitzung waren die möglichen Folgen von Dieselfahrverboten. Vorsitzender Michael Kröhl begrüßte hierzu mit Benjamin von Cetinich und Bernhard Philipps vom Verband Spedition und Logistik NRW zwei ausgewiesene Experten. Ein Dieselfahrverbot pauschal für ganze Innenstädte sei in der Praxis kaum praktizierbar. Der personelle und logistische Aufwand für die Kontrollen sei kaum zu stemmen, erklärte von Cetinich. Es sei abzuwägen zwischen dem Schutz der Gesundheit und der individuellen Umsetzung von Freiheit. „Jede Stadt und Gemeinde kann nach aktueller Rechtslage eigene Entscheidungen hierzu treffen. Rahmen und Ausmaß sind nicht einheitlich geklärt!“

Diesel nicht verteufeln

Dennoch führten Dieselfahrverbote potenziell zu massiv erhöhten Transportkosten – unter Umständen mit der Gefahr, dass ein Betrieb schließen müsse. Kröhl unterstrich, dass eine pauschale Verteufelung von Dieselantrieben nicht der richtige Weg sein könne: „Bei aller Hysterie: Die Dieseltechnologie der neuesten Generation ist auch unter Umweltgesichtspunkten sicher nicht schlechter als andere Antriebsformen.“