Kreis Olpe. Das Entlassmanagement in Krankenhäusern wurde 2017 verpflichtend eingeführt. Doch welche Ansprüche hat der Patient überhaupt?
Nach einer Operation ist der Patient noch eingeschränkt. Narben müssen heilen, Schmerzen bestimmen den Alltag. Da fällt der Weg zum Hausarzt direkt nach der Entlassung oft schwer – und ist auch gar nicht notwendig. Denn bereits 2017 wurde für Krankenhäuser das Entlassmanagement im Sozialgesetzbuch verpflichtend eingeführt. Das heißt: Der Patient bekommt alles, was er unmittelbar nach dem Klinikaufenthalt braucht, noch vor Ort. Zum 1. Juli wurden diese Leistungen nun erweitert. Gerade in der Corona-Pandemie vermeidet das unnötige Kontakte.
„Durch das Entlassungsmanagement wird sichergestellt, dass für die Patienten schon im Krankenhaus die ambulanten Leistungen eingeleitet werden, die nach der Klinikentlassung erforderlich sind“, erklärt Stefan Spieren, Hausarzt in Hünsborn. „Das heißt, der Patient erhält zum Beispiel eine Verordnung für Medikamente oder auch Krankengymnastik am Entlassungstag zusammen mit dem Entlassungsbrief und einen Medikamentenplan.“ Das sei nicht nur für ältere Menschen hilfreich. Auch Entlassungen kurz vor dem Wochenende seien unproblematisch.
Regelungen in der Corona-Zeit
Seit dem 1. Juli können Krankenhäuser nun auch Krankenbeförderungsleistungen und auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung veranlassen. Zudem wurde klargestellt, dass Krankenhäuser die Arzneimittelversorgung bei der Entlassung sicherstellen müssen. Normalerweise darf die kleinste Packungsgröße mitgegeben werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Begrenzung auf eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen befristet aufgehoben. „Für unsere Patienten ist es wichtig zu wissen, dass sie – grob gesagt – alle im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt empfohlenen Medikamente, Therapien oder Versorgungen direkt am Entlassungstag im Krankenhaus erhalten. Natürlich für zunächst nur einen kurzen Zeitraum, aber niemand muss Sorge haben, dass – gerade jetzt in der Urlaubszeit – der weiterbehandelnden Arzt nicht kurzfristig verfügbar ist“, erklärt Stefan Spieren. „Sogar Haushaltshilfe und Kurzzeitpflege sowie alle dafür erforderlichen Leistungen kann der Krankenhausarzt veranlassen.“
Doch funktioniert das auch? In den Krankenhäusern der Katholischen Hospitalgesellschaft organisieren die Mitarbeiter des Sozialdienstes in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Pflegekräften die Weiterversorgung der Patienten. „Da neben den Senioren- und Kurzzeitpflegeinrichtungen seit dem letzten Jahr auch ein ambulanter Pflegedienst zum Angebot der Katholischen Hospitalgesellschaft zählt, können wir auf ein gutes und verlässliches Netzwerk der Anschlussversorgung zurückgreifen“, sagt Anne Huperz, Referentin der Geschäftsführung. „Während der Corona-Epidemie mussten wir jedoch auch feststellen, dass etablierte Wege nicht immer wie gewohnt gegriffen haben. Beispiele hierfür sind Probleme bei Überleitungen zu Anschlussheilbehandlungen, wie z.B. Verlegungen in Rehabilitationseinrichtungen.“
Um den Aufenthalt des Patienten im Krankenhaus von der Aufnahme bis zur Entlassung noch besser organisieren zu können, arbeite man am Aufbau eines Case Managements. „Der Case Manager, der in vielen Krankenhäusern schon fest etabliert ist, wird dabei insbesondere an den Schnittstellen aller an der Behandlung beteiligten tätig und bezieht frühzeitig die zur Überleitung des Patienten benötigte Unterstützung ein“, erklärt Anne Huperz.
Die Krankenhäuser dürfen Medikamente verordnen – doch bei der Umsetzung der Arzneimittelverordnungen gibt es auch Sicht der Katholischen Hospitalgesellschaft Schwierigkeiten, da „die komplexen Anforderungen an die Arzneimittelverordnung im vertragsärztlichen Bereich nicht von den eingesetzten Softwarelösungen in den Krankenhäusern abgebildet“ werden können. „Als Konsequenz für nicht korrekt ausgestellte Verordnungen drohen Regresse, wenn nicht das im jeweiligen Kontext wirtschaftlichste Präparat verordnet wird“, sagt Anne Huperz. „Deshalb werden Medikamente bei Entlassung aus unseren Krankenhäusern zur Überbrückung häufig noch mitgegeben.“
Schnittstellen verbessern
Die Telematikinfrastruktur soll in den kommenden Monaten schrittweise umgesetzt werden. Diese vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander. In diesem Zusammenhang wolle man die Themen des Entlassmanagements noch stärker in den Fokus nehmen und an Lösungen arbeiten. „Der Katholischen Hospitalgesellschaft ist es in diesem Kontext insbesondere wichtig, die digitale Kommunikation an den Schnittstellen zu den niedergelassenen Fach- und Hausärzten weiter zu verbessern“, sagt Anne Huperz. „Gerade auch während der Corona-Epidemie hat sich gezeigt, dass auch viele niedergelassene Praxen bereits sind, den digitalen Austausch stärker voranzutreiben.“
Der ärztliche und der pflegerische Dienst der Helios Klinik Attendorn arbeiten mit dem DRK-Kreisverband Olpe im Bereich des Entlassmanagements zusammen und sorgen für eine optimale Überleitung der Patienten aus der stationären Versorgung in eine Anschlussheilbehandlung, eine Pflegeeinrichtung oder auch in das eigene Zuhause, sagt Monika Pagel, Sekretärin der Geschäftsführung. „Die wohl größte Umstellung seit der Verpflichtung zum Entlassmanagement ist der administrative bzw. Dokumentationsaufwand“, sagt sie. „Was man vor der Umstellung mit dem Patienten mündlich besprochen wurde, wird heute in umfangreichen Schriftstücken wie Einverständniserklärungen und Rahmenverträgen festgehalten.“
Die aktuelle Situation erfordere eine noch engere Kommunikation, Planung und Abstimmung zwischen dem Entlassmanagement, dem Patienten und ggf. seinen Angehörigen, sowie den nachsorgenden Einrichtungen und Diensten. „In den zurückliegenden Wochen und Monaten war es für alle versorgenden Bereiche mit großen Anstrengungen verbunden, durch eine gute Abstimmung eine möglichst optimale Überleitung herbeizuführen“, sagt Pagel. „Auch war die Verfügbarkeit von Plätzen für Neuaufnahmen in Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen coronabedingt zum Teil stark eingeschränkt.“