Meggen/Lennestadt. Überraschung in Lennestadt. Der Beschluss über das Meggener Bahnhofsgrundstück muss noch einmal wiederholt werden.

Wer gedacht hatte, die Akte „Bahnhof Meggen“ bzw. die Diskussion über den Neubau nach dem Abriss wäre geschlossen, der irrt. So wie es aussieht, werden sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und auch der Rat der Stadt Lennestadt nochmals mit dem Thema befassen müssen. Denn der Landrat als Kommunalaufsicht sieht in dem bisher gefassten Beschluss „eine eventuell, formelle Rechtswidrigkeit“. Und diesen Vorwurf will die Stadt nicht im Raum stehen lassen.

Nach dem Beschluss des Ausschusses, das Baugrundstück am Meggener Bahnhof an die Incler GmbH und nicht an eine Meggener Investorengruppe zu veräußern, hatte einer der Investoren, Dr. Uwe Silberberg aus Halberbracht, die Kommunalaufsicht eingeschaltet, um den Beschluss überprüfen zu lassen.

Faustdicke Überraschung

Am Mittwoch landete das Ergebnis per Schreiben im Rathaus und sorgte für eine faustdicke Überraschung. Dabei geht es nicht um die Frage, welcher Investor den Zuschlag bekommen hat, sondern rein um formelle Gründe. Und die haben es in sich. Denn offenbar hat der Landrat ein Problem mit der seit 24 Jahren geltenden und vielfach angewandten Zuständigkeitsordnung für die Stadt Lennestadt.

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Mit dieser hatte die Stadt 1996 die Verwaltung massiv verschlankt, unter anderem die Zahl der Haupt-Fachausschüsse von 16 auf vier reduziert. „Um dieses Modell hat uns damals ganz Deutschland beneidet“, so Kämmerer Rüdiger Barteit. Mit der neuen Zuständigkeitsordnung wurden auch die Kompetenzen der Ausschüsse wesentlich erweitert, sie bekamen Entscheidungsbefugnis. Das heißt, die meisten Beschlüsse sind final und bindend und keine Beschlussempfehlungen an den Rat, wie es in anderen Kommunen heute noch üblich ist.

Keine Befugnis im Wortlaut

Aber gerade diese Entscheidungsbefugnis vermisst der Landrat explizit im Wortlaut der Lennestädter Zuständigkeitsordnung.

Die Stadt sieht das anders, die Entscheidungsbefugnis gehe aus dem Zusammenwirken mehrerer Paragraphen in der Zuständigkeitsordnung hervor. Bürgermeister Stefan Hundt: „Das ist hier im Haus seit 24 Jahren so gelebt worden.“ Rüdiger Barteit: „Das hat auch noch nie jemand beanstandet.“

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Sei es drum, die Stadt will sich trotz anderer Auffassung nicht auf ein rechtliches Scharmützel mit dem Kreis oder höheren Instanzen einlassen und die Zuständigkeitsordnung nach der Kommunalwahl nachschärfen.

Stadt will Rechtssicherheit

Aber zuvor soll der viel diskutierte Beschluss über den Meggener Bahnhof auf rechtssichere Füße gestellt werden. Stefan Hundt: „Da bricht uns kein Zacken aus der Krone. Es wäre schade, wenn die Sachentscheidung auf der Strecke bleiben würde.“ Das heißt, die Stadt will sicherstellen, dass die Entscheidung im Nachhinein nicht durch Klagen torpediert werden kann.

Deshalb wird die Stadt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfehlen, seinen Beschluss über das Bahnhofsgrundstück in der nächsten Sitzung am 18. August zunächst aufzuheben, um ihn dann noch einmal zu fassen und als Beschlussempfehlung an den Stadtrat weiterzuleiten. Der Rat soll dann am 2. September den endgültigen Beschluss fassen.

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Der Landrat hat aber noch ein weiteres Problem mit dem Bahnhofsbeschluss. Die Stadt hatte das Grundstück 50 Prozent unterhalb des geltenden Bodenrichtswerts verkauft. Laut § 90 der Gemeindeordnung dürfen „Vermögenswerte in der Regel nur zum vollen Wert veräußert werden.“ Auch hierzu verlangt der Landrat eine Erklärung, weil der Grund für das „Sonderangebot“ aus den Sitzungsvorlagen nicht hervorgehe.

War das Grundstück zu billig?

Auch bei dieser Frage bleibt die Stadt gelassen. Die gesamte Vermarktungsstrategie, auch die Suche nach einem privaten Investor, sei durch Beschlüsse legitimiert und dokumentiert. Die Nähe zu den Bahngleisen und zur maroden Unterführung, die hohen Anforderungen an den Schallschutz und die öffentlich nutzbare Grünfläche vor dem Gebäude hätten den Marktpreis des Grundstücks gedrückt. Und aus wirtschaftlichen Gründen könne die Stadt durchaus einen niedrigeren Kaufpreis festsetzen, so der Bürgermeister.