Lennestadt. Der Stadtrat ist aufgefordert, seinen Ratsbeschluss formell in der nächsten Sitzung aufzuheben, weil er gegen die Gemeindeordnung verstoße.

Bürgermeister Stefan Hundt hat den Ratsbeschluss zum Neubau am Meggener Bahnhof wie angekündigt beanstandet, weil er gegen geltendes Rest verstoße. Der Rat hatte am Donnerstag, 24. Juni, in der Sauerlandhalle unter Punkt 3 der öffentlichen Sitzung auf Antrag von SPD und Grünen darüber abgestimmt, ob der Beschluss des Aussschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 26. Mai aufgehoben werden soll. Der Rat hatte dann die Aufhebung mehrheitlich abgelehnt und damit die Fachausschuss-Entscheidung bestätigt.

Beschluss ohne Wirkung

In der Sache hat der Ratsbeschluss keinerlei Wirkung, rechtlich schon, denn: „Der Bürgermeister hat gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) NRW einen Beschluss zu beanstanden, der das geltende Recht verletzt. Der oben aufgeführte Beschluss verletzt das Recht aus folgenden Gründen: Der vom Rat beschlossene Selbsteintritt gegenüber einem rechtmäßig gefassten Beschluss eines nach der Zuständigkeitsordnung entscheidungsbefugten Ausschusses ist mangels Rechtsgrundlage unzulässig. Ein Rückholrecht des Rates für bereits gefasste Beschlüsse besteht nicht“, so die Begründung der Stadt mit Verweis auf mehrere Rechtsvorschriften.

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Neue Abstimmung am 2. September

Nur der Fachausschuss selbst hätte seinen Beschluss zurückholen, also aufheben können. Die Entscheidung des Rates war demnach unzulässig. Das Ganze hat zur Folge, dass gemäß § 54 Abs. 2 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW der Stadtrat nun darüber beschließen muss, ob er bei dem beanstandeten Beschluss verbleiben will. Der entsprechende Tagesordnungspunkt wird deshalb für die Ratssitzung am 2. September 2020 vorgesehen.