Meggen/Lennestadt. Der Versuch, die Entscheidung über die Neubebauung des Meggener Bahnhofsgrundstücks im Stadtrat zu kippen, ist am Mittwochabend gescheitert.
Eine Sternstunde des Stadtparlaments war es sicher nicht, dafür war es spannend. In geheimer Abstimmung, nach mehr als zweieinhalbstündiger Diskussion, votierte der Stadtrat mit 21 zu 14 Stimmen, den Beschluss des Bauausschusses vom 26. Mai nicht aufzuheben. Es war der vorläufige Endpunkt einer zum Teil heftig geführten Debatte um die Zukunft des Bahnhofsgrundstücks in Meggen. Demnach wird die Incler GmbH das Grundstück erwerben und bebauen, wie es der Bauausschuss entschieden hatte.
In der Sitzung kam vieles auf den Tisch, was sich in den letzten Wochen im Hintergrund abgespielt hate - und da ging es hart zur Sache. Auf Biegen und Brechen wurde versucht, die Entscheidung des Bauausschusses zu kippen. Bürgermeister Hundt informierte über eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht in Olpe. Die Vergabe sei rechtswidrig, weil das geplante Gebäude unter anderem die Meggener Ortsmitte verunstalten würde.
Kernvorwurf: Bürger wurden nicht beteiligt
Im Kern der Debatte ging es um den Vorwurf, die Entscheidung im Bauausschuss sei an den Bürgern vorbei und ohne deren Beteiligung abgelaufen. CDU-Fraktionschef Gregor Schnütgen und Vize Bernd Brüggemann wiesen das scharf zurück. Nur die mehrfach geäußerten Wünsche der Bürger und städtebaulichen Gründen seien maßgeblich gewesen. Bis zur entscheidendenden Sitzung sei aus dem Ort kein Antrag auf eine Bürgerversammlung gekommen. Außerdem habe jeder Stadtverordnete ohne Fraktionslinie frei entscheiden können. Brüggemann zerriss den Meggener Entwurf aus städtebaulichen Gründen. Eine Remise mit einem Flachdach passe wohl kaum in die umgebene Bebauung mit ausschließlich dreigeschossigen Gebäuden. „Wir können nicht für einen Entwurf stimmen, nur weil er von Meggenern kommt“.
Die SPD-Vertreter Heinz Vollmer und Hermann Dörnemann sahen das ganz anders. Der Incler-Entwurf sei zu massiv, der Ehrenmalplatz werde erdrückt und im 300 qm großen Ladenlokal im EG sei ein weiterer Leerstand vorprogrammiert. Vor allem pochten sie auf eine Bürgerversammlung und eine neue Abstimmung Und dafür müsse der Beschluss des Bauausschusses aufgehoben werden.
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Rechtswidrige Abstimmung?
Bürgermeister Hundt erklärte, dass nach der Gemeindeordnung nur der Bauausschuss selbst seinen eigenen Beschluss aufheben könne, nicht aber der Rat. Heinz Vollmer und Andreas Verbeek (Grüne) interpretierten die Rechtslage anders. Ihr Antrag, über die Aufhebung des Beschlusses abzustimmen, kam mit der erforderlichen Mehrheit von 14 Stimmen durch. Bürgermeister Hundt erklärte, dass er das Votum beanstanden werde, weil es rechtswidrig sei. Doch das dürfte nach dem Scheitern des Antrags keine Relevanz mehr haben.