Hofolpe. Nach der Sanierung der Kampstraße müssen einige Anlieger hohe Beiträge zahlen – trotz neuer Regeln des Landes. Hat die Gemeinde falsch beraten?
Viele Monate mussten die Anlieger der Kampstraße in Hofolpe Lärm, Schlamm, Staub und tiefe Löcher vor der eigenen Haustür ertragen. In dieser Woche wird der Neubau ihrer Straße einschließlich Kanalerneuerung endgültig abgeschlossen. Grund zur Freude? Nicht für alle, denn für einige Anlieger bleibt wahrscheinlich ein teurer Nachgeschmack. Denn, so wie es aussieht, müssen einige doppelt so viele Straßenbaubeiträge zahlen wie andere, weil sie nicht von der Neuregelung in NRW profitieren und weil die Gemeinde Kirchhundem sie womöglich falsch beraten haben soll, so der Vorwurf aus der Bürgerschaft.
Als Georg Japes, Hofolper Bürger, am Donnerstag in der Bürgerfragestunde im Bauausschuss das Thema ansprach, gab es in den Fraktionen staunende Gesichter und am Verwaltungstisch ahnte man wohl, was da nun kommen mag. Für den Neubau der Hofolper Kampstraße werden Anliegerbeiträge fällig, das war immer klar, nur nicht wie hoch. Als der Landtag Mitte Dezember letzten Jahres das „Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes“ verabschiedete, freuten sich auch die Hofolper, denn dadurch werden die Grundstückseigentümer von der Hälfte der bisher fälligen Straßenausbaubeiträge entlastet.
Teil der Anlieger profitiert nicht von KAG-Neuregelung
Aber nicht alle: Die Grundstückseigentümer, die mit der Gemeinde einen sogenannten Ablösevertrag abgeschlossen haben, sollen nicht von der Neuregelung profitieren. Ablösungsverträge, bei dem die Anlieger einen veranschlagten Festpreis noch vor der genauen Abrechnung der Maßnahme in einer Summe zahlen, haben den Vorteil, dass alle negativen Folgeerscheinungen und somit auch etwaige Preissteigerungen, nicht nachberechnet werden können. Bei allen anderen Grundeigentümer, die zunächst nur Raten bezahlen, wird die Summe nach der genauen Schlussrechnung veranlagt.
Die Bürger können zwischen den beiden Verfahren auswählen. Japes fragte im Ausschuss nochmal nach: „Die Anlieger, die Ratenzahlung machen, profitieren. Und die, die Ablösungsverträge unterschrieben haben, nicht?“ Das mache bei Anliegern, die zum Beispiel 10.000 Euro an Beiträgen zahlen müssen, Mehrkosten von 5000 Euro aus.
Die betroffenen Anlieger fühlen sich von der Gemeindeverwaltung verschaukelt. Georg Japes: „Spätestens nach der Gesetzgebung war das doch klar. Die Gemeinde hätte schon aus ihrer Fürsorgepflicht heraus darauf hinweisen müssen.“ Bürgermeister Andreas Reinéry verwies auf die Ausführungsbestimmungen des neuen Gesetzes, die das Land erst sehr spät verschickt habe. Japes ließ das nicht gelten. Er kenne einen Fall, bei dem die Gemeinde den Ablösevertrag erst im April abgeschlossen, ohne den Anlieger auf die Sachlage hinzuweisen. Anliegerin Martina Lüdtke: „Die Gemeinde hat uns keinerlei Förderung in Aussicht gestellt, deshalb haben doch viele erst den Ablösungsvertrag unterschrieben.“ Auch Gerd Stamm (UK) wollte sich mit der Auskunft des Bürgermeisters nicht zufrieden geben. Er forderte Akteneinsicht, wann die Ablösungsverträge unterschrieben wurden.
Andere Kommunen haben Abrechnungen ausgesetzt
Andere Kommunen, zum Beispiel Lennestadt, hatten während der Diskussion um die Anliegerbeiträge im letzten Jahr alle Abrechnungen von Straßenbaumaßnahmen ausgesetzt, um zunächst das neue Gesetz abzuwarten. Kirchhundem hatte dies nicht getan, was sich nun als Fehler erweisen könnte. Georg Japes kündigte Widerstand an. „Das Land hat das neue Gesetz beschlossen, um alle betroffenen Bürger und nicht nur einige zu entlasten.“
Bürgermeister Reinéry versprach, alles zu versuchen, was möglich ist, um mögliche Fördergelder zu sichern. Im Moment ist auch noch unklar, ob auch die Anlieger ohne Ablösungsverträge den 50-prozentigen Gebührennachlass bekommen, weil die 65 Millionen Euro, die das Land als Fördergeld zur Verfügung stellt, schnell vergriffen sein werden. Der Bürgermeister versprach, so schnell wie möglich die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Das allerdings gehe erst, wenn die Schlussrechnung vorliegt.