Kirchhundem. . Der mögliche Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG könnte zur Anhebung der Gundsteuer B führen.

Landesgesetze werden in Düsseldorf gemacht und Bürger und Kommunen vor Ort müssen es ausbaden. Das befürchtet Kirchhundems CDU-Fraktionschef Michael Färber auch bei der Reform des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Befeuert vom Bund der Steuerzahler und den Sozialdemokraten wird die Abschaffung der Straßenbaubeiträge für die Bürger nach § 8 des KAG, also bei grundhaften Straßensanierungen, die über das Aufziehen einer neuen Asphaltdecke hinausgehen, gefordert. Sollte es so weit kommen, befürchtet Färber Unheil für die Gemeinde. Warum, das erklärte er in seiner Haushaltsrede:

„Die Folge wäre, dass die Kosten für den Straßenbau dann in voller Höhe aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden müssen. Was folgt daraus? Straßenbau wird künftig noch mehr nach Kassenlage und noch weniger nach dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit durchgeführt“, so Färber.

Das bisherige System habe zweifellos Schwächen. Hohe Straßenbaubeiträge könnten im Einzelfall dazu führen, dass die Eigentümer der Grundstücke, insbesondere viele ältere Bürger, in Existenznot geraten. Es sei notwendig, sich mit den Härten zu beschäftigen, die Abrechnungen von Straßenbaubeiträgen bringen können.

Hier soll der Bagger rollen

Folgende grundhaften Straßensanierungen sind geplant: Flaper Schulweg (600.000 Euro), und Lehmkuhle (500.000 Euro) in Kirchhundem, Hogge (250.000 Euro) und Sonnenstraße (300.000 Euro) in Hofolpe, In der Gade in Rahrbach (160.000 Euro). Für die Instandhaltung öffentlicher Wege und Plätze will die Gemeinde in diesem Jahr pauschal 450.000 Euro und für weitere Straßenbaumaßnehmen 40.000 Euro ausgeben.

Der Landtag hatte im November beschlossen: Die Straßenbaubeiträge bleiben, sollen aber reformiert werden. Bis Ostern sollen Vorschläge auf den Tisch.

„Völlig verfehlt und gefährlich“ sei der Ansatz, es den Kommunen freizustellen, ob und in welcher Höhe KAG-Beiträge erhoben werden. „Eine solche Gesetzesänderung wird dazu führen, dass wirtschaftsstarke Kommunen wie zum Beispiel Attendorn auf Beiträge verzichten und damit einen noch größeren Wettbewerbsvorteil als bisher haben.“ Finanzschwächere Kommunen wie die Gemeinde Kirchhundem würden dagegen weiterhin KAG-Beiträge in voller Höhe abrechnen müssen.

„Wenn wir darauf verzichten, bleibt uns nur die Finanzierung von bisher 50 auf dann 100 Prozent über die Grundsteuer B. Das hätte dann die Konsequenz, dass wir den Hebesatz von 560 Punkten, mit dem wir Spitzenreiter im Kreis Olpe sind, nochmals deutlich anheben müssten. Dann haben wir noch mehr das Nachsehen und verlieren weiter den Anschluss. Mit einer solchen Gesetzesänderung verstößt die Landesregierung meines Erachtens gegen ihre Verpflichtung, im Land NRW für einheitliche Lebensverhältnisse zu sorgen.“

Es bleibe zu hoffen, dass diese Änderungen nicht auf dem Rücken der Städte und Gemeinden beschlossen werden.

Mehr Transparenz

„Wir können aber unabhängig davon, was das Land beschließen wird, Transparenz darüber schaffen, welche Gemeindestraßen, wo wir bekanntlich einen hohen Reinvestitionsbedarf haben, zu welchen Zeitpunkten saniert werden sollen bzw. müssen. Der vorhandene Sanierungs- und Investitionsplan ist überholt und stellt für uns sowie die Bürgerinnen und Bürger keine Orientierung mehr da“, so der CDU-Fraktionschef.

Auf Antrag seiner Partei beschloss der Gemeinderat, dass die Verwaltung den Sanierungs- und Investitionsplan über die von der Gemeinde zu unterhaltenden Straßen aktualisiert und auch die Klassifizierung der Straßen und Wege wird neu vorgenommen. Auch Renate Kraume (SPD) streifte das Thema in ihrer Haushaltsrede. Sie hofft auf eine bürgerfreundliche Lösung.