Lenhausen. Jagd- und Sportschützenverein Frettertal wollte im Industriegebiet Frielentrop eine eigene Anlage bauen. Doch die Baukosten explodierten.
Der Jagd- und Sportschützenverein Frettertal wird den Lenhauser Tunnel, den der Verein zu Zwecken seiner Schießaktivitäten seit Jahren nutzt, zumindest vorerst nicht verlassen. Das erklärte Steffen Roll, 1. Vorsitzender des Vereins, in einer schriftlichen Mitteilung, die unsere Redaktion am frühen Freitagmorgen über den Anwalt der Jagd- und Sportschützen, den Attendorner Harald Kröning, erreichte. Bis zum Jahr 2027 darf der Verein laut gültigem Mietvertrag den Tunnel als Schießstätte benutzen. Dieser befindet sich im Eigentum der Gemeinde Finnentrop.
Durchbau des Radweges geplant
Geht es nach dem Willen des Eigentümers, dann sollen die Jagd- und Sportschützen ihr Domizil jedoch schon deutlich vor Ablauf des Mietvertrages verlassen, um den Tunnel für den Durchbau eines Radweges (als Anbindung der Lenneroute an den Sauerland Radring) zu öffnen. In Gesprächen, das betonen beide Seiten unisono, sei man einer Lösung sehr nahe gekommen: Die Gemeinde bot dem Verein ein Grundstück im Industriegebiet Frielentrop an. Dieses hätte der Verein erworben und auf eigene Kosten eine Schießstätte errichtet. „Leider muss der Verein mitteilen, dass zum aktuellen Zeitpunkt die Gespräche, die sich als erfolgversprechend abgezeichnet haben, im Augenblick nicht erfolgreich gewesen sind“, heißt es in der Mitteilung. Die Begründung: „Allein aus finanziellen Geschichtspunkten ist der Verein derzeit nicht in der Lage, den sich abzeichnenden finanziellen Aufwand zu tragen.“
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Die Kosten für den Bau seien „nunmehr annähernd auf den doppelten Gesamtbetrag“ angestiegen. Nicht zuletzt sei dies darauf zurückzuführen, dass sich aufgrund des bestehenden Baubooms die Preise sehr erhöht hätten, heißt es in dem Schreiben weiter.
Überhaupt kein Verständnis
Bürgermeister Dietmar Heß zeigte keinerlei Verständnis für die Entscheidung, dass der Verein nun doch einen Rückzieher macht. Das betonte er auf Nachfrage. „Wir sind völlig perplex und wissen nicht, wo diese Kostensteigerung so plötzlich herkommt. So eine Fehleinschätzung ist uns unerklärlich“, zürnte Finnentrops Gemeindeoberhaupt. Während der Verein sich ausdrücklich nicht zu dem genauen Zahlenwerk äußern wollte, tat dies Bürgermeister Heß umso ausführlicher. Er erklärte, der Verein habe ihm mitgeteilt, dass die anvisierten Kosten von einst rund 500.000 Euro auf etwas mehr als 700.000 Euro und jetzt auf mehr als eine Millionen Euro angestiegen seien. Zudem habe der Verein ihm mitgeteilt, nach weiteren Alternativen Ausschau zu halten. „Und zwar unter Ausnutzung der Restlaufzeit des Vertrages“, erklärte Heß.
Voller Enttäuschung ergänzte er: „Ich werde das Gefühl nicht los, dass wir hingehalten wurden.“
Folgt ein Planfeststellungsverfahren?
Zwar bevorzuge die Gemeinde auch weiterhin, eine einvernehmliche Lösung zu finden, allerdings droht er den Jagd- und Sportschützen damit, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, um Baurecht für den Tunnel zu schaffen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse, so Heß, brauche man den Verein auch gar nicht enteignen, sondern könne ihn durch eine sogenannte Besitzeinweisung aus dem Tunnel holen. „Uns ist klar, dass das Zeit in Anspruch nehmen würde und der Verein sicherlich wieder Rechtsmittel einlegt.“
Das wäre nicht das erste Mal. Laut Rechtsanwalt Harald Kröning sei die Gemeinde angesichts der eingetretenen Planung zum Durchbau eines Radweges durch den Tunnel schon länger der Meinung, dass dies ein besonderer Kündigungsgrund sei, um vor Ablauf des Mietvertrages zu kündigen.
Da es in der Vergangenheit eine außergerichtliche Einigung nicht gab, leitete die Gemeinde eine Räumungs- und Herausgabeklage vor dem Landgericht Siegen gegen den Verein ein. Das Landgericht wies dieses Klage jedoch ab, weil sich die Richter der Rechtsauffassung des Vereins anschlossen und den Mietvertrag als unkündbar einstuften. Genauso argumentierte das Oberlandesgericht Hamm. Dort hatte die Gemeinde Berufung gegen dieses Urteil eingereicht. Dass es aufgrund der aktuellen Entwicklung erneut zum Gerichtsstreit kommt, ist nicht auszuschließen.