Finnentrop. . Auch vor dem Oberlandesgericht in Hamm hat die Gemeinde Finnentrop im „Tunnelstreit“ mit dem Jagd- und Sportschützenverein Frettertal den Kürzeren gezogen. Doch Bürgermeister Heß gibt noch nicht auf.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Berufung der Gemeinde Finnentrop gegen das Urteil des Landgerichts Siegen im sogenannten „Tunnelstreit“ mit dem Jagd- und Sportschützenverein Frettertal zurückgewiesen und auch keine Revision zugelassen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Siegen rechtskräftig, das dem Verein eine weitere Nutzung des Lenhauser Eisenbahntunnels als Schießstand bis zum Ablauf des mit der Gemeinde Finnentrop abgeschlossenen Pachtvertrags im Jahr 2027 bestätigt.

Die Gemeinde Finnentrop hatte mit ihrer Klage auf vorzeitige Räumung des Tunnels erreichen wollen, den alten Tunnel, wie bereits den sogenannten „Fledermaustunnel“ bei Fehrenbracht, als schnelle und sichere Radwegverbindung vom Lennetal zum Frettertal mit dem Sauerland RadRing nutzen zu können.

Der Jagd- und Sportschützenverein Frettertal hatte sich grundsätzlich zu einer Räumung des Tunnels bereit erklärt, wenn ihm die Gemeinde eine entsprechende Alternative zur Verfügung stelle. Er hatte nur wegen der langen Laufzeit des Pachtvertrags über 25 Jahre Landesmittel zum Ausbau des Tunnels, der mit erheblicher Eigenleistung erfolgte, erhalten. Diese Mittel müsste man bei einer vorzeitigen Aufgabe des Schießstands zurück zahlen.

Individualinteressen vor Gemeinwohl

Alle versuche, eine gütliche Einigung zu finden waren gescheitert. Und so traf man sich vor Gericht wieder, das jetzt den Jagd- und Sportschützen Recht gibt. Der Finnentroper Bürgermeister Dietmar Heß bezeichnet das Urteil des OLG Hamm „als eine Niederlage nicht für die Körperschaft Gemeinde Finnentrop, sondern für alle Erholungssuchenden und die, die an einer Weiterentwicklung der Gemeinde Finnentrop interessiert sind“. Mit einer Öffnung des Lenhauser Tunnels als Geh- und Radweg könne der Sauerland RadRing „rund“ gemacht „und vor allem die gefährliche Passage zwischen der Ortsmitte Lenhausen und dem Anschluss im Frettertal umfahren“ werden.

„Schade ist, dass das Gericht offenbar aus formaljuristischen Gründen Individualinteressen über die Interessen des Allgemeinwohls stellt“, so Heß in einer ersten Stellungnahme. In Finnentrop will man nun zunächst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um zu prüfen, ob weitere Rechtsmittel möglich sind. Zwar ist die Revision vor dem BGH in Karlsruhe nicht zugelassen worden, allerdings gibt es auch dagegen die so genannte Nichtzulassungsbeschwerde, um doch noch die Durchführung eines Revisionsverfahrens zu erreichen.

„Ansonsten wird die Gemeinde Finnentrop um 13 Jahre in ihrer Bemühung, das Radwegekreuz zwischen Westen und Osten, Norden und Süden in Finnentrop zu vervollständigen, zurückgeworfen“, so der Bürgermeister.

Auch die Umsetzung des Regionale 2013-Projektes „Lichtblick LenneSchiene“ unmittelbar vor dem südlichen Tunnelportal, für das die Bezirksregierung eine 80prozentige Förderung bewilligt hat, sei damit gefährdet.

Gespräche mit dem Jagd- und Sportschützenverein Frettertal hätten in der Vergangenheit leider keine Erfolge gezeigt, obwohl die Gemeinde Finnentrop großzügige Entschädigung zugesagt habe. Die Tür für eine einvernehmliche Entschädigungslösung sei aber nach wie vor nicht verschlossen, betont der Finnentroper Bürgermeister.

Gemeinde prüft andere Wege

Der Attendorner Rechtsanwalt Harald Kröning, der den Jagd- und Sportschützenverein Frettertal vertritt, hatte dagegen immer wieder betont, dass Geld allein dem Verein nichts nützt, wenn er keine Fläche für einen neuen, nach zwischenzeitlich nochmals verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen genehmigungsfähigen Schießstand zur Verfügung hat.

Darüber hinaus prüft die Gemeinde Finnentrop allerdings auch die Durchführung eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens, um auf diese Art und Weise das vom OLG Hamm dem Verein zugesprochene Besitzrecht zu überwinden.

„Die Bemühungen, den Lenhauser Tunnel mit der alten Bahntrasse der Finnentroper Bevölkerung und den Gästen wieder zugänglich zu machen, werden von hier aus fortgesetzt“, so die Gemeinde.