Siegen/Finnentrop. . Die Gemeinde Finnentrop hat einem Sportschützenverein den langfristigen Pachtvertrag für einen alten Eisenbahntunnel gekündigt. Der wehrt sich vor Gericht.

Muss doch ein Gericht darüber entscheiden, ob weiterhin Schützen oder doch bald Radfahrer den alten Lenhauser Tunnel zur Ausübung ihres Sports nutzen können? Die Chancen dafür sind nach einem weiteren Termin gestern vor der Zivilkammer des Landgerichts Siegen unter Vorsitz von Dr. Dirk Mühlhoff gestiegen.

Nachdem die beiden Parteien, die Gemeinde Finnentrop als Eigentümer und der Jagd- und Sportschützenverein Frettertal als Pächter und Nutzer des Tunnels, in den fast neun Monaten nach einem Gütetermin am 12. Dezember des Vorjahres keine gütliche Einigung in dem Streit erzielt hatten, kündigte die Kammer gestern die Festsetzung eines Verkündigungstermins für ein Urteil an, der allerdings urlaubsbedingt erst in knapp zwei Monaten anberaumt werden dürfte. Diese Zeit könnten die Parteien nutzen, doch noch eine, vom Gericht bevorzugte gütliche Einigung zu finden.

Worum geht es? Die Gemeinde Finnentrop hatte 2002 den 195 Meter langen, ausgedienten Lenhauser Eisenbahntunnel für 25 Jahre an den Jagd- und Sportschützenverein Frettertal verpachtet, der diesen in Eigenleistung und mit Finanzmitteln des Landessportbundes zu einem Schießstand auch für Langwaffen ausbaute.

Vor fast fünf Jahren kam man aber auf die Idee, den Tunnel dafür zu nutzen, Fahrradfahrer sicher und bequem aus dem Lenne- ins Frettertal zu bringen. Die Schützen würden Tunnel auch räumen, wenn ihnen ein adäquater Schießstand zur Verfügung gestellt würde. Doch daran hapert es. Denn angesichts stringenter Vorschriften für die Genehmigung eines Schießstands und des Flächenbedarfs, eine Schießbahn soll immerhin 100 Meter lang sein, fehlt es an alternativen Standorten ind er Gemeinde Finnentrop.

Die kündigte schließlich den langfristigen Pachtvertrag, zunächst mit Frist, in diesem Frühjahr, als der Verein ein Angebot der Gemeinde als nicht akzeptabel abgelehnt hatte, sogar fristlos. Dagegen setzt sich der Verein juristisch zur Wehr. Und könnte damit Erfolg haben, denn bei der gestrigen Verhandlung vor dem Landgericht in Siegen ließ die Kammer erkennen, dass sie eher den Argumenten der Beklagten, also des Vereins zu folgen scheint.

Knackpunkt sind der Platz und Kosten für die Anlage eines Schießstands mit insgesamt vier Schießbahnen, von denen, soll der Status quo für den Verein erhalten bleiben, mindestens eine 100 Meter lang sein muss. Daran scheiterte das Angebot der Gemeinde, auf dem Gelände der ehemaligen Deponie in Müllen Ersatz zu schaffen. Hier passen maximal 50 Meter-Schießbahnen hin. Nach einer Verschärfung der Vorschriften aus dem Oktober vorigen Jahres können je zwei Schießbahnen in einem Betonrohr von zwei statt vorher 1,60 Metern Durchmesser eingerichtet werden. Deren Ausbau zum Schießstand will der Verein übernehmen und finanzieren.

Der gestern Anwesende Finnentroper Beigeordnete Aloys Weber machte deutlich, dass die Verwendung von Zwei-Meter-Rohren erheblich teurer würden als 1,60-Meter-Rohre und verwies darauf, dass es hier um Steuergelder gehe. Auch wenn man keinen Alternativstandort habe sei die Gemeinde „guten Willens“ die verbleibende Zeit zu nützen, um ein gütliche Einigung zu finden. „Dann müssen wir das rechnen und überlegen, kann man das darstellen?“, so Anwalt Dr. Deppert