Attendorn. In den vergangenen Jahren sicherte die Polizei auf freiwilliger Basis den Attendorner Schützenumzug ab. Dieses Jahr aber nicht mehr.
Sascha Koch, Hauptmann der Attendorner Schützengesellschaft 1222, ist den Roten Funken aus der Hansestadt zu großem Dank verpflichtet. Als er vor Kurzem zum finalen Hilferuf ausholte, meldeten sich Mitglieder der Attendorner Garde freiwillig, um beim großen Schützenmarsch zu helfen.
Sie nehmen am ersten Juli-Wochenende (5. bis 7.) nun genau den Part ein, um den sich in den vergangenen Jahren die Polizei auf mehr oder weniger freiwilliger Basis gekümmert hatte: die Absicherung des Festumzuges. Eine Aufgabe, die grundsätzlich von den Veranstaltern in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden organisiert und gewährleistet werden muss, aber nicht zum originären Hoheitsgebiets von Feuerwehr oder Polizei gehören. Die Freiwilligen Feuerwehren sind auch gar nicht dazu befugt, verkehrsregelnde Maßnahmen durchzuführen. Das Thema hatte in den vergangenen Wochen für hohe Wellen gesorgt, beispielsweise beim Attendorner City-Lauf, der in den vergangenen Jahren immer von Kameraden der Löschgruppe Listerscheid gesichert wurde. Dieses Mal musste eine private Sicherheitsfirma kurzfristig einspringen, auf Kosten der Stadt, nachdem die Wehrleitung der Löschgruppe die „Arbeit“ aufgrund einer aktuellen Erlass-Lage untersagt hatte (wir haben berichtet).
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Das bleibt den Schützen nun erspart. Die freiwilligen Helfer der Roten Funken werden sich samstags und sonntags mit Baken und Sperrschildern bewaffnen, die sie vom Bauhof kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen, und temporär die Straßen sperren. In der Innenstadt mag das noch simpel vonstatten gehen, allerdings überqueren die Schützen gleich vier Mal die Landesstraße 539, wenn sie zur Vogelsruthe am Waldenburger Weg marschieren oder den umgekehrten Weg Richtung Stadt nehmen. „Natürlich sprechen wir uns vorher mit Polizei und Ordnungsamt ab, wo Sperrungen erforderlich sind“, so Koch. Er appelliert jedoch eindringlich an die Autofahrer, vor allem an diesen „neuralgischen Punkten“ wie an der Umgehungsstraße entsprechende Rücksicht walten zu lassen.
Stadt reagiert auf Verunsicherung
„Wir warten jetzt mal ab, wie es dieses Jahr läuft“, betont Sascha Koch und ergänzt: „Aber natürlich lautet für alle Vereine nun die Kernfrage, wie sie die Absicherungen personell darstellen können.“ Das weiß auch die Stadtverwaltung und reagiert, vor allem nach den Erfahrungen des City-Laufes, auf die aktuelle Gemengelage und auf die allgemeine Verunsicherung. In einem Merkblatt, das sie im Laufe der Woche Attendorner Vereinen zukommen lassen will, erklärt sie die Gesetzeslage. Bürgermeister Christian Pospischil betont: „Bei vielen Vereinen ist eine Verunsicherung entstanden, da wollen wir jetzt helfen.“ Und das steht drin:
Laut Straßenverkehrsordnung sind Veranstalter selbst zur Organisation und sicheren Durchführung von Veranstaltungen und Umzügen verantwortlich. Sie müssen sich zuvor eine Genehmigung einholen, in der Regel sind dafür die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Interessant für die Veranstalter: Die eingesetzten Ordner können, so steht es in dem Schreiben der Stadt, „als Verwaltungshelfer die notwendigen Sperrungen setzen und auch überwachen.“ Sie müssen allerdings über den Veranstalter unfall- und haftpflichtversichert werden.
Löschgruppen dürfen helfen
Wenn die Wehrleitung ihr Okay gibt, dann dürfen aber auch weiterhin Kameraden der Löschgruppen beispielsweise bei den Umzügen helfen. Vielerorts ein bekanntes und gängiges Vorgehen. „Bei Zustimmung durch den Wehrleiter zur Übernahme der Ordneraufgaben ist Versicherungsschutz sowohl für die als Ordner fungierenden Feuerwehrangehörigen wie auch für die im Rahmen des Ordnungsdienstes eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge über die Kommune gegeben“, schreibt die Verwaltung. Für viele Vereine sicherlich eine beruhigende Nachricht. Auch für die Schützengesellschaft, die in diesem Jahr jedoch auf die Roten Funken bauen kann.