Wenden/Siegen. . Ein halbes Jahr nach dem Tod eines 16-Jährigen in Wenden startet am Donnerstag der Prozess. Anwalt: „Es geht es um Beweggründe und Hintergründe.“
Hinter verschlossener Tür beginnt am Donnerstag, 18. April, um 9 Uhr vor dem Jugendschwurgericht des Siegener Landgerichtes der Totschlag-Prozess gegen den heute 15-Jährigen, der seinen Mitschüler (16) in Wenden erwürgt haben soll.
Nach dem Auffinden der Leiche in der Nähe der Gesamtschule Wenden war der damals noch 14-Jährige am 31. Oktober vergangenen Jahres festgenommen worden. Beim Haftrichter hatte er die schreckliche Tat, die bundesweit für große Bestürzung und Fassungslosigkeit gesorgt hatte, gestanden. Seit 1. November sitzt er in der Jugendstrafanstalt Wuppertal-Ronsdorf in Untersuchungshaft.
Angeklagter „ist am Boden zerstört“
„Er ist am Boden zerstört. Es geht ihm nicht gut“, beschreibt Verteidiger Martin Kretschmer im Gespräch mit unserer Zeitung den Zustand seines jungen Mandanten. Dieser sei unbescholten, komme aus ordentlichen Verhältnissen und gelte eher als zurückgezogen.
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Die Gedanken des Anwaltes aus Olpe sind aber auch bei der Familie des Opfers. „Das ist für alle Beteiligten schrecklich“, bringt es Kretschmer auf den Punkt. Und: „Es geht nicht um die Täterschaft. Die hat er eingeräumt. Mir geht es um die Beweggründe und Hintergründe. Das macht die Tragik des Falles aus.“
Ohne Öffentlichkeit und Presse
Etwa 30 Zeugen sollen in dem auf sechs Tage angesetzten Prozess gehört werden. Es sind Mitschüler, Angehörige und Polizeibeamte, denen das grauenvolle Verbrechen ebenfalls unter die Haut geht. Die Vorsitzende Richterin, Sabine Metz-Horst, hat angeordnet, dass nicht nur der Gerichtssaal, sondern auch der Bereich davor für die Öffentlichkeit absolut tabu ist. Das gilt auch für die Presse. Wie Gerichtssprecher Dr. Sebastian Merk mitteilt, wird es erst nach dem für den 11. Juni vorgesehenen Urteil eine kurze Mitteilung über das Strafmaß und eine Begründung für die Medienvertreter geben.
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Die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit legt das Jugendgerichtsgesetz im Fall eines minderjährigen Angeklagten fest. Zudem geht es auch um den Schutz der minderjährigen Mitschüler, die als Zeugen aussagen sollen, wie Dr. Merk betont.
Höchststrafe zehn Jahre
Ein Sachverständiger hatte im Vorfeld des Prozesses die Schuldfähigkeit des 15-Jährigen festgestellt. Er ist jetzt als Jugendlicher mit Verantwortungsreife angeklagt. In der Verhandlung muss dies jedoch erneut geprüft werden, da es sich um einen Angeklagten handelt, der gerade die Strafmündigkeit (14 Jahre) überschritten hat.
Deshalb wird sich ein Gutachter im Prozess erneut ein Bild darüber machen. Es geht um die Frage, ob der 15-Jährige nach seiner geistigen und sittlichen Entwicklung reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen. Die Höchststrafe für einen Jugendlichen liegt bei zehn Jahren Haft.