Albaum/Siegen. . Nach dem zweiten Urteil von dreieinhalb Jahren Jugendstrafe hat der 17-jährige Taxi-Räuber von Albaum Revision eingelegt.

  • Abscheuliche Tat von Albaum: Aktendeckel kann noch nicht zugeklappt werden
  • Rechtsanwalt des jüngsten Täters legt Revision gegen zweites Urteil ein
  • Urteil gegen die beiden anderen Räuber von Albaum ist rechtskräftig

Im Fall des versuchten Mordes an der Taxifahrerin in Albaum kann das Siegener Landgericht den Aktendeckel noch nicht zuklappen. Drei Männer (17, 22 und 25) waren am 8. Dezember 2016 verurteilt worden. Wie diese Zeitung erfuhr, hat der Jüngste Revision über seinen Verteidiger Andreas Hesse (Olpe) eingelegt.

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Bei der ersten Verhandlung war er am 5. Juni 2015 noch mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davongekommen, nach der erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft und der Neuauflage des Prozesses hatte die 2. Große Strafkammer dann jedoch dreieinhalb Jahre Jugendstrafe verhängt (wir berichteten). Folge: Der zur Tat 15- und heute 17-Jährige, der nach dem ersten Urteil in einer Wohngruppe untergebracht war, sitzt jetzt im Gefängnis.

Die Urteile gegen die beiden anderen Angeklagten sind rechtskräftig. Verteidiger Andreas Trode (Iserlohn) hatte bereits im Prozess für den 22-Jährigen Verzicht auf Einlegung von Rechtsmitteln erklärt. Für ihn hatte es im neuen Urteil viereinhalb statt fünf Jahre Haft gegeben. Verteidigerin Julia Kusztelak (Hagen) hatte zunächst auch Revision eingelegt, teilte aber auf Anfrage mit: „Die nehme ich jetzt zurück. Die Revision hatte nichts mit dem Urteil zu tun. Es waren persönliche und pragmatische Gründe des Angeklagten.“

Skrupellos und brutal

Wie berichtet, hatte sich das Trio bei der an Skrupellosigkeit und Brutalität kaum zu überbietenden Tat in der Nacht auf den 19. November 2014 mit dem Taxi von Altenhundem zum abgelegenen Sportplatz nach Albaum fahren lassen. Dort strangulierten, schlugen und traten die Männer die völlig ahnungslose Taxifahrerin. Die 41-Jährige litt Höllenqualen, hatte Todesangst und es war purer Zufall, dass sie überlebte. Das Trio schaute tatenlos zu, wie die Frau bewusstlos wurde. Es war Teil des abscheulichen Plans: Die Taxifahrerin sollte einen Gedächtnisverlust erleiden, damit sie das Trio nicht wiedererkennen kann. Und das alles wegen 300 Euro Beute.

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„So ganz glücklich bin ich mit dem Urteil nicht, wenn man das erste Urteil sieht“, meinte Verteidiger Andreas Hesse, der erneut eine zweijährige Bewährungsstrafe für den 17-Jährigen gefordert hatte, auf Anfrage. Ein wesentlicher Punkt ist für den Olper Anwalt, dass das Gericht die Unterbringung in der Wohngruppe nur bis zum ­erstinstanzlichen Urteil auf die dreieinhalbjährige Haftstrafe angerechnet hat. „Die restliche Zeit wurde nicht angerechnet. Da muss man schauen, ob das rechtens ist. Das wird noch geprüft“, so Hesse.

Verfahren gegen Duo erledigt

Für Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker ist der neue Urteilsspruch hingegen in Ordnung. „Er ist damals mit einer Jugendstrafe zur Bewährung davongekommen. Das ist der Grund, warum wir Revision eingelegt hatten, Wir sind jetzt zufrieden mit dem Urteil, das herausgekommen ist. Das entspricht dem Erziehungsgedanken und dem Sühnegedanken. Wir haben keine Veranlassung gesehen, Rechtsmittel einzulegen.“

Auf Nachfrage bestätigte Richterin Sabine Metz-Horst, dass der Prozess gegen die beiden älteren Angeklagten auf alle Fälle mit dem Verzicht von Rechtsmitteln erledigt ist. Wenn der Bundesgerichtshof der Revision von Anwalt Andreas Hesse stattgeben sollte, würde es ein neues Verfahren nur gegen den 17-Jährigen geben, so die Richterin.