Wetter. Das Landesarbeitsgericht in Hamm soll Mitte Januar entscheiden, ob die Stelle der Fachdienstleitung in Wetter extern besetzt werden darf.

Die Auseinandersetzungen zwischen einer städtischen Mitarbeiterin und der Stadt Wetter gehen weiter. Streitpunkt ist die Stelle der Fachdienstleitung im Jugendamt, die neu besetzt werden soll und deshalb öffentlich ausgeschrieben wurde. Dies versuchte die Angestellte mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu verhindern: Sie sei bei der vorausgegangen internen Ausschreibung die einzige Bewerberin gewesen und hätte deshalb einen Anspruch darauf, genommen werden. Das Arbeitsgericht Hagen sah es jedoch anders. Jetzt liegt der Fall dem Landesarbeitsgericht vor.

Prinzip der Bestenauslese

Es ist dann bereits die dritte Gerichtsverhandlung in dieser Sache und ob es am 18. Januar in Hamm so ausgehen wird, wie es sich die Verfügungsklägerin wünscht, ist völlig offen. Das Arbeitsgericht Hagen hatte Ende September in erster Instanz entschieden, dass es rechtens sei, wenn die Stadt Wetter die Teamleiterstelle nicht nur intern, sondern auch extern ausschreibe (wir berichteten). Dazu sei man als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst geradezu verpflichtet, argumentierte seinerzeit der Rechtsvertreter der Stadt. Nach Artikel 33 des Grundgesetzes hätte jeder nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt: „Es gilt nach wie vor das Prinzip der Bestenauslese. Ansonsten würden wir uns dem Vorwurf der Mauschelei aussetzen.“

Klägerin lehnt angebotene Stelle zunächst ab

Das Arbeitsgericht Hagen sah ebenfalls keine Notwendigkeit, das öffentliche Ausschreibungsverfahren der Stadt Wetter zu stoppen und ihr dieses zu untersagen. So jedenfalls hatte es die Verfügungsklägerin mit Unterstützung durch den DGB-Rechtschutz beantragt. Richterin Dr. Sophia Croonenbrock wies den Eilantrag zurück. (Az. 4 Ga 14/23). Dagegen will sich die städtische Angestellte demnächst im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) zur Wehr setzen. Geradezu kurios: Die nunmehr umkämpfte Teamleiterposition übte die Klägerin bereits ab 2021 befristet aus, sogar sehr erfolgreich. Doch als ihr die Stadt im Jahre 2023 diese Stelle unbefristet anbot, lehnte sie das zunächst ab. Dadurch könnte sie sich selbst ein Beinchen gestellt haben.

Vergleichsvorschlag nicht angenommen

Es dürfte für die 11. LAG-Kammer wohl nicht einfach werden, Ruhe in das Arbeitsverhältnis zu bekommen: Bereits im Vorfeld des anstehenden Termins in Hamm hatte die Kammervorsitzende auf eine gütliche Einigung gesetzt. Und den beiden Streitparteien, wie es üblich ist, einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet. LAG-Sprecher Johannes Jasper: „Dieser Vergleichsvorschlag ging dahin, die externe Stellenausschreibung fortzusetzen und die Verfügungsklägerin mit ihrer Bewerbung im Gesamtbewerberfeld zu berücksichtigen. Über eine etwaige Auswahlentscheidung sollte sie unverzüglich informiert werden. Würde die Klägerin die noch zu treffende Auswahlentscheidung für fehlerhaft halten, wären ihr sämtliche Rechtsschutzmöglichkeiten offenzuhalten.“ Die Stadt Wetter akzeptierte den Vergleichsvorschlag, die Jugendamtsmitarbeiterin hingegen lehnte ihn ab.

„Wir drehen uns im Kreis“

Im Hauptsacheverfahren, das kurz vor Weihnachten im Arbeitsgericht Hagen stattfand, wurde ebenfalls keine Einigung erzielt. Die Vertreterin der Stadt berichtete dort über den Sachstand: Es hätten Vorstellungsgespräche stattgefunden, es sei aber noch keine Entscheidung getroffen worden. Das Bewerbungsverfahren werde sich noch bis zu Beginn des neuen Jahres hinziehen. Daraufhin reagierte die Klägerin ungehalten: „Macht es überhaupt noch Sinn, uns hier zu streiten?“, fragte sie, „die einzige außenstehende Bewerberin ist doch schon längst wieder abgesprungen.“ Die Antwort von Seiten der Stadt war zugleich ehrlich, wie schroff: „Wir drehen uns im Kreis und sitzen jetzt hier, weil Sie damals die Stelle nicht angenommen haben. Dem Vergleichsvorschlag des Landesarbeitsgerichts zustimmen, das wollten Sie aber auch nicht. Und deshalb sitzen wir hier jetzt weiter.“

Stelle noch nicht besetzt

Die Fronten scheinen verhärtet. Auf Nachfrage dieser Zeitung erklärte Stadtsprecher Jens Holsteg: „Die ausgeschriebene Stelle ist noch nicht neu besetzt, sie wird es auch nicht vor dem Gerichtstermin. Der findet wie bekannt am 18. Januar statt.“